Regelwerk, EU 2024

2024/1218 - UN-Regelung Nr. 169
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0. Einführung

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Genehmigung

5. Spezifikationen
5.1. Datenelemente
5.2. Datenformat
5.3. Datenerfassung
5.4. Überlebensfähigkeit
5.5. Es darf nicht möglich sein, den Ereignisdatenspeicher zu deaktivieren.

6. Änderungen des Fahrzeugtyps und Erweiterung der Genehmigung

7. Übereinstimmung der Produktion

8. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

9. Endgültige Einstellung der Produktion

10. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 Mitteilung

Anhang 2 Beschreibungsbogen für die Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seines Ereignisdatenspeichers (EDR)

Anhang 3 Anordnungen des Genehmigungszeichen

Anhang 4 Datenelemente und -format
Tabelle 1: Liste der Datenelemente