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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2400 der Kommission vom 12. September 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Nordkalk Filtra G" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2400 vom 13.09.2024;
VO (EU) 2025/1196 - ABl. L 2025/1196 vom 19.06.2025aufgehoben)
aufgehoben gem. Art. 2 der VO (EU) 2025/1196
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Juli 2018 reichte Nordkalk AB bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission 2 auf Unionszulassung des gleichen Biozidprodukts gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung "Nordkalk Filtra G" der Produktarten 2 und 3 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-WJ041442-35 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Vorgangsnummer des betreffenden Referenz-Biozidprodukts "EuLa hydra-lime 23", das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2701 der Kommission 3 zugelassen und im Register mit der Nummer BC-JR038510-32 eingetragen wurde.
(2) Das Biozidprodukt "Nordkalk Filtra G" enthält den Wirkstoff Calciumdihydroxid/Calciumhydroxid/Branntkalk/Kalkhydrat/gelöschten Kalk, der für die Produktarten 2 und 3 in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist.
(3) Am 6. September 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 4 eine Stellungnahme sowie den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Nordkalk Filtra G".
(4) In der Stellungnahme zieht die Agentur den Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt "Nordkalk Filtra G" und dem betreffenden Referenz-Biozidprodukt "EuLa hydra-lime 23" auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 5 sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt "Nordkalk Filtra G" gestützt auf die Bewertung des betreffenden Referenz-Biozidprodukts "EuLa hydra-lime 23" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.
(5) Am 23. Februar 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Nordkalk Filtra G" in allen Amtssprachen der Union.
(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "Nordkalk Filtra G" erteilt werden sollte.
(7) Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für das betreffende Referenz-Biozidprodukt "EuLa hydra-lime 23" angeglichen werden.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Nordkalk AB erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029371-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts "Nordkalk Filtra G" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 3. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. September 2024
2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 07.05.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2701 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "EuLa hydra-lime 23" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2023/2701, 5.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2701/oj).
4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 6. September 2022 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "Nordkalk Filtra G" (https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation).
5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
Nordkalk Filtra G
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Zulassungsnummer: EU-0029371-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0029371-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | Nordkalk Filtra G |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Nordkalk AB |
| Anschrift | Kungsängsvägen 22, SE-731 29 Köping, Schweden | |
| Zulassungsnummer | EU-0029371-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0029371-0000 | |
| Datum der Zulassung | 3. Oktober 2024 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. November 2033 | |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Nordkalk AB | |||
| Anschrift des Herstellers | Box 901, SE-731 29 Köping, Schweden | |||
| Standort der Produktionsstätten |
|
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Calciumdihydroxid/Calciumhydroxid/Branntkalk/Kalkhydrat/gelöschter Kalk | |||
| Name des Herstellers | Nordkalk AB | |||
| Anschrift des Herstellers | Box 901 SE-731 29 Köping, Schweden | |||
| Standort der Produktionsstätten |
|
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Calciumdihydroxid/Calciumhydroxid/Branntkalk/Kalkhydrat/gelöschter Kalk | Wirkstoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 100 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
DP - Staubfähiges Pulver WP - Spritzpulver (nur zur Desinfektion von Tierunterkünften; Kalkung von Wänden)
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. |
| Sicherheitshinweise | P261: Einatmen von Staub vermeiden. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Desinfektion von Klärschlamm
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt. Das Produkt muss vollautomatisiert verladen werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,2-2 kg Produkt/kg Trockengewicht des Substrats; typischer Trockensubstanzgehalt - 12-25 % im Klärschlamm. Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert > 12 aufrechtzuerhalten. Verdünnung (%):- Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit: 24 Stunden bis 90 Tage für Endoparasiten (Wurmeier) -- die spezifische Kontaktzeit hängt von mehreren Parametern ab (z.B. Temperatur, Gehalt an Trockenmasse usw.). Um die Wirksamkeit zu gewährleisten, müssen vorläufige Labortests durchgeführt werden. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE): 500-1.000 kg |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Desinfektion von Gülle und Stallmist
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird mit der Gülle bzw. dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle bzw. den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: - Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert > 12 aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 72 Stunden bis 90 Tage für Endoparasiten (Wurmeier) - die spezifische Kontaktzeit hängt von mehreren Parametern ab (z.B. Temperatur, Gehalt an Trockenmasse usw.). Um die Wirksamkeit zu gewährleisten, müssen vorläufige Labortests durchgeführt werden. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1.000 kg |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierunterkünften verteilt. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 800 g Produkt/m2 Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Häufigkeit im Tierstall: vor jedem Produktionszyklus. Häufigkeit bei Tiertransporten: nach jedem Tiertransport. Kontaktzeit: 48 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.000 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Produkt wird mithilfe manueller oder automatisierter Techniken direkt auf den Boden von Tierunterkünften und Transportmitteln verteilt. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).
A. Auf Betonböden:
- Waschen Sie die Oberfläche mit fließendem Wasser;
- 800 g Produkt pro m2 auf den feuchten Boden streuen und 0,9 l/m2 Wasser hinzufügen;
- Mindestens 48 Stunden einwirken lassen;
- Nach der Behandlung ist der Kalk durch Bürsten zu entfernen.
B. Auf Böden aus gestampfter Erde:
- Oberfläche abbürsten und anfeuchten;
- 800 g Produkt pro m2 auf den feuchten Boden streuen und 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen;
- Mindestens 48 Stunden einwirken lassen.
- Nach der Behandlung ist der Kalk durch Bürsten zu entfernen.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Desinfektion von Tierunterkünften; Kalken von Wänden
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Direktes Auftragen mit einem Pinsel Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 800 g Produkt/m2 Verdünnung (%):- Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Das Produkt wird in Wasser (50 % w/v) suspendiert, bevor es durch Streichen auf die Wände aufgetragen wird. Kontaktzeit: 48 Stunden Häufigkeit: vor jedem Produktionszyklus |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.000 kg |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Für eine Schicht:
Anwendungsmethode für 150 bis 200 m2 Wand (abhängig von der Porosität der Wand):
Die Auftragsmenge beträgt 125-167 g Produkt/m2 für eine einzelne Schicht. Es ist eine Endauftragsmenge von 800 g Produkt/m2 erforderlich, daher sollten je nach Porosität der Wand 5-7 Schichten aufgetragen werden.
Vor und während der Anwendung umrühren.
Das Produkt muss zunächst vollautomatisiert in einen Tank mittlerer Größe mit geringerem Volumen umgefüllt werden. Anschließend wird das Produkt manuell aus dem Tank in einen Eimer geladen
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 800 g Produkt/m2 Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit 48 Stunden Häufigkeit: maximal zwei Anwendungen pro Jahr. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1.000 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 - 4.5.2 Bezug genommen wird:
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 374 - EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;
EN 13982 - Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;
EN 14387 - EN 14387:2021: Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 14126 - BS EN 14126: 2003 - Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
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(Stand: 24.06.2025)
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