Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/300
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Artikel 1 Informationen, die in Bezug auf andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token auszutauschen sind

Artikel 2 Informationen, die in Bezug auf vermögenswertereferenzierte Token auszutauschen sind

Artikel 3 Informationen, die in Bezug auf E-Geld-Token auszutauschen sind

Artikel 4 Informationen, die in Bezug auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auszutauschen sind

Artikel 5 Informationen, die im Hinblick auf die Verhinderung und das Verbot von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowerten auszutauschen sind

Artikel 6 Informationen, die im Zusammenhang mit vorsorglichen Maßnahmen auszutauschen sind

Artikel 7