Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/413
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Artikel 1 Allgemeine Informationen zum interessierten Erwerber

Artikel 2 Zusätzliche Informationen zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sind

Artikel 3 Zusätzliche Informationen zu interessierten Erwerbern, die juristische Personen sind

Artikel 4 Von Personen, die eine indirekte qualifizierte Beteiligung an dem Zielunternehmen erwerben, vorzulegende Informationen

Artikel 5 Informationen zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens leiten werden

Artikel 6 Informationen zur geplanten Übernahme

Artikel 7 Informationen zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht

Artikel 8 Informationen zur Finanzierung der geplanten Übernahme

Artikel 9 Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 %

Artikel 10 Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von mehr als 20 % und bis zu 50 %

Artikel 11 Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von über 50 %

Artikel 12 Eingeschränkte Informationsanforderungen

Artikel 13