Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/606
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Methode zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz von Recyclingverfahren für Blei-Säure-Batterien, Lithium-Batterien, Nickel-Cadmium-Batterien und sonstigen Altbatterien und für die stoffliche Verwertung von Kobalt, Kupfer, Blei, Lithium und Nickel sowie Festlegung des Formats für die Dokumentation

1. Begriffsbestimmungen

2. Methode zur Berechnung der Quote der Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens für Altbatterien

3. Methode zur Berechnung der Quoten für die stoffliche Verwertung (Kobalt, Kupfer, Lithium, Nickel und Blei) aus dem Recycling von Altbatterien

4. Format für die Dokumentation über die Behandlung der in Anhang XII Teil a Nummern 5 und 6 der Verordnung (EU) 2023/1542 aufgeführten Stoffe

5. Methode zum Ausfüllen der Dokumentation für die Berechnung der Recyclingeffizienz und der stofflichen Verwertung von Altbatterien

6. Format für die Dokumentation der Quote für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Blei-Säure-Altbatterien

Teil 1: Für das Recycling von Blei-Säure-Altbatterien ist Folgendes zu dokumentieren

Teil 2: Die einzelnen Recyclingschritte, d. h. alle beteiligten Recyclinganlagen, sind zu dokumentieren

7. Format für die Dokumentation der Quote für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Lithium-Altbatterien

Teil 1: Für das Recycling von Lithium-Altbatterien ist Folgendes zu dokumentieren

Teil 2: Die einzelnen Recyclingschritte, d. h. alle beteiligten Recyclinganlagen, sind zu dokumentieren

8. Format für die Dokumentation der Quote für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Nickel-Cadmium-Altbatterien

Teil 1: Für das Recycling von Nickel-Cadmium-Altbatterien ist Folgendes zu dokumentieren

Teil 2: Die einzelnen Recyclingschritte, d. h. alle beteiligten Recyclinganlagen, sind zu dokumentieren

9. Format für die Dokumentation der Quote für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von sonstigen Altbatterien

Teil 1: Für das Recycling von sonstigen Altbatterien ist Folgendes zu dokumentieren

Teil 2: Die einzelnen Recyclingschritte, d. h. alle beteiligten Recyclinganlagen, sind zu dokumentieren

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