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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/701 des Rates vom 7. April 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/395 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. L 2025/701 vom 08.04.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 1 Nummer 39,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 24. Februar 2025 hat der Rat die Verordnung (EU) 2025/395 angenommen, mit der die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates 2 geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter in Anhang V der Verordnung (EU) 2025/395 aufgeführter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) 2025/395 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von der Annahme eines Durchführungsrechtsaktes durch den Rat ab.

(2) Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ab dem 9. April 2025 auf alle in Anhang V der Verordnung (EU) 2025/395 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Maßnahmen finden ab dem 9. April 2025 auf alle in Anhang V der Verordnung (EU) 2025/395 aufgeführten Organisationen Anwendung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 7. April 2025.

1) ABl. L, 2025/395, 24.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/395/oj.

2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/833/oj).


ENDE

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(Stand: 08.04.2025)

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