Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Immissionsschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/772 der Kommission vom 16. April 2025 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/772 vom 22.04.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der RL 2003/87/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10a Absatz 21,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 2003/87/EG wurde durch die Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 geändert, um sie an die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 anzupassen, in der das Ziel festgelegt wurde, die Nettoemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu verringern. Im Einklang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten 4 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/873 der Kommission 5 geändert. Die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 betreffen auch Anpassungen der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten und erfordern Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission 6.

(2) Um die Anreize zur Verringerung der Emissionen zu erhöhen und eine harmonisierte Umsetzung der Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, was eine bessere bzw. eine geringere Energieeffizienz anbelangt, müssen die Vorschriften und Methoden im Zusammenhang mit der Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten für Anlagenteile mit Wärme-Benchmark und Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark präzisiert und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Wärmeversorgungsstrukturen geschaffen werden, die Energie sowohl aus förderfähigen als auch aus nicht förderfähigen Quellen nutzen. Um zudem Anreize für die Verringerung von Prozessemissionen zu schaffen, die nicht unter Produkt-Benchmarks fallen, sollten dieselben Bestimmungen auch für Anlagenteile mit Prozessemissionen gelten. Für diese Anlagenteile sollte die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten auf der erwarteten durchschnittlichen Aktivitätsrate beruhen, die nach einer gemeinsamen Methode bestimmt werden sollte, und die Daten für die Berechnung der erwarteten durchschnittlichen Aktivitätsrate sollten in den Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten aufgenommen werden, wenn die Differenz zwischen der durchschnittlichen Aktivitätsrate und der historischen Aktivitätsrate eines Anlagenteils bei mehr als 15 % liegt.

(3) Um eine durchgängige Verfügbarkeit der jährlich gemeldeten Daten zu gewährleisten, die für die Anpassungen der kostenlosen Zuteilung erforderlich sind, sollten die Angaben über die Berichtsjahre aktualisiert werden.

(4) Mit der Richtlinie (EU) 2023/959 wurden Änderungen am Compliance-Zyklus eingeführt, um die Anpassungen der kostenlosen Zuteilung besser zu berücksichtigen. Da die Frist, bis zu der die zuständigen Behörden eine kostenlose Zuteilung vornehmen können, vom 28. Februar auf den 30. Juni verschoben wurde, ist kein vorläufiger Bericht über die Aktivitätsrate mehr nötig, weshalb diese Verpflichtung aufgehoben werden sollte.

(5) Um eine ungerechtfertigte Zuteilung von Zertifikaten zu vermeiden, sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.04.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion