Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/791
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Einrichtung und Arbeitsweise der in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegien

Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Aufsichtskollegien

Artikel 2 Übersicht über eine Institutsgruppe

Artikel 3 Mitglieder und Beobachter eines Aufsichtskollegiums

Artikel 4 Kommunikation im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zusammensetzung eines Aufsichtskollegiums

Artikel 5 Schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen

Artikel 6 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten von Aufsichtskollegien

Artikel 7 Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 8 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums und einer Institutsgruppe

Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall

Artikel 9 Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums

Artikel 10 Austausch von Informationen über die Ergebnisse der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung in Bezug auf die Durchführung von Risikobewertungen der Gruppe und die Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen

Artikel 11 Informationsaustausch in Bezug auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze und nicht wesentliche Erweiterungen oder die Änderung interner Modelle

Artikel 12 Informationsaustausch über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und Schwachstellen

Artikel 13 Informationsaustausch in Bezug auf Nichterfüllung, Sanktionen und andere Korrekturmaßnahmen

Artikel 14 Informationsaustausch für die Bewertung des Gruppensanierungsplans

Artikel 15 Informationsaustausch in Bezug auf Vereinbarungen über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16 Prüfungsprogramm

Artikel 17 Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Beobachtern des Aufsichtskollegiums

Artikel 18 Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe oder ihrer Unternehmen

Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen

Artikel 19 Rahmen des Kollegiums für Krisensituationen

Artikel 20 Informationsaustausch in einer Krisensituation

Artikel 21 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation

Artikel 22 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 23 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 24 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation

Kapitel 3
Arbeitsweise der in Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegien

Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Aufsichtskollegien

Artikel 25 Mitglieder und Beobachter eines Aufsichtskollegiums

Artikel 26 Kommunikation im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zusammensetzung eines Aufsichtskollegiums

Artikel 27 Schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen

Artikel 28 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten von Aufsichtskollegien

Artikel 29 Kommunikation mit dem Institut und seinen Zweigstellen

Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall

Artikel 30 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums

Artikel 31 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und den Beobachtern des Aufsichtskollegiums

Artikel 32 Austausch von Informationen über das Ergebnis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung und über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und Schwachstellen

Artikel 33 Informationsaustausch für die Bewertung des Sanierungsplans

Artikel 34 Prüfungsprogramm

Artikel 35 Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil von Instituten oder bedeutenden Zweigstellen von Instituten

Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen und Schlussbestimmungen

Artikel 36 Rahmen des Kollegiums für Krisensituationen

Artikel 37 Informationsaustausch in einer Krisensituation

Artikel 38 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation

Artikel 39 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 40 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 41 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation

Artikel 42 Aufgehobener Rechtsakt

Artikel 43 Inkrafttreten

Anhang