VO (EU) 2025/791
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Einrichtung und Arbeitsweise der in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegien
Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Aufsichtskollegien
Artikel 2 Übersicht über eine Institutsgruppe
Artikel 3 Mitglieder und Beobachter eines Aufsichtskollegiums
Artikel 4 Kommunikation im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zusammensetzung eines Aufsichtskollegiums
Artikel 5 Schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen
Artikel 6 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten von Aufsichtskollegien
Artikel 7 Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums und einer Institutsgruppe
Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall
Artikel 9 Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums
Artikel 10 Austausch von Informationen über die Ergebnisse der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung in Bezug auf die Durchführung von Risikobewertungen der Gruppe und die Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen
Artikel 11 Informationsaustausch in Bezug auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze und nicht wesentliche Erweiterungen oder die Änderung interner Modelle
Artikel 12 Informationsaustausch über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und Schwachstellen
Artikel 13 Informationsaustausch in Bezug auf Nichterfüllung, Sanktionen und andere Korrekturmaßnahmen
Artikel 14 Informationsaustausch für die Bewertung des Gruppensanierungsplans
Artikel 15 Informationsaustausch in Bezug auf Vereinbarungen über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
Artikel 16 Prüfungsprogramm
Artikel 17 Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Beobachtern des Aufsichtskollegiums
Artikel 18 Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe oder ihrer Unternehmen
Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen
Artikel 19 Rahmen des Kollegiums für Krisensituationen
Artikel 20 Informationsaustausch in einer Krisensituation
Artikel 21 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation
Artikel 22 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 23 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 24 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation
Kapitel 3
Arbeitsweise der in Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegien
Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Aufsichtskollegien
Artikel 25 Mitglieder und Beobachter eines Aufsichtskollegiums
Artikel 26 Kommunikation im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zusammensetzung eines Aufsichtskollegiums
Artikel 27 Schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen
Artikel 28 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten von Aufsichtskollegien
Artikel 29 Kommunikation mit dem Institut und seinen Zweigstellen
Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall
Artikel 30 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums
Artikel 31 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und den Beobachtern des Aufsichtskollegiums
Artikel 32 Austausch von Informationen über das Ergebnis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung und über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und Schwachstellen
Artikel 33 Informationsaustausch für die Bewertung des Sanierungsplans
Artikel 34 Prüfungsprogramm
Artikel 35 Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil von Instituten oder bedeutenden Zweigstellen von Instituten
Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen und Schlussbestimmungen
Artikel 36 Rahmen des Kollegiums für Krisensituationen
Artikel 37 Informationsaustausch in einer Krisensituation
Artikel 38 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation
Artikel 39 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 40 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 41 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation
Artikel 42 Aufgehobener Rechtsakt
Artikel 43 Inkrafttreten