Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/912
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1 Grundlegende Angaben

Teil A -
Zielunabhängige Angaben

2 Erstellung und Festlegung des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w)

2.1 Beteiligung der Öffentlichkeit (Artikel 14 Absatz 20 und Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w)

2.2 Erwägungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Situationen in diversen Regionen (Artikel 14 Absatz 16 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 6)

2.3 Erwägungen im Zusammenhang mit der besonderen Situation der Gebiete in äußerster Randlage der Union (falls anwendbar) (Artikel 14 Absatz 16 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe o)

3 Beiträge zu den in Artikel 1 genannten übergeordneten Zielvorgaben und Zielen

4 Allgemeine positive Nebeneffekte, damit zusammenhängende politische Strategien und Finanzdaten

4.1 Allgemeine positive Nebeneffekte und Auswirkungen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben r und s)

4.2 Berücksichtigte Strategien und Maßnahmen

4.3 Zusammenfassung der Finanzdaten

5 Angaben zu Überwachung, Bewertung der Wirksamkeit und Überarbeitung von Maßnahmen

Teil B -
Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen, je Artikel

6 Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen (Artikel 4)

6.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

6.2 Gezielter Wiederherstellungsplan

6.3 Ziele für den Zeitraum nach Juni 2032 und strategischer Überblick (Artikel 15 Absatz 2)

6.4 Maßnahmen zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben f, g und h)

7 Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5)

7.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

7.2 Gezielter Wiederherstellungsplan

7.3 Ziele für den Zeitraum nach Juni 2032 und strategischer Überblick (Artikel 15 Absatz 2)

7.4 Maßnahmen zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben f und h)

8 Städtische Ökosysteme (Artikel 8)

8.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

8.2 Gezielter Wiederherstellungsplan

9 Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 9)

9.1 Nationaler Ansatz

9.2 Gezielte Wiederherstellungspläne

10 Vielfalt der Bestäuber und Bestäuberpopulationen (Artikel 10)

10.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

10.2 Gezielter Wiederherstellungsplan

11 Landwirtschaftliche Ökosysteme (Artikel 11)

11.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

11.2 Gezielter Wiederherstellungsplan

12 Waldökosysteme (Artikel 12)

12.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

12.2 Gezielter Wiederherstellungsplan

13 Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen (Artikel 13)

13.1 Beschreibung des Beitrags zu der Verpflichtung gemäß Artikel 13 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe m)

Teil C -
Maßnahmen

14 Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c)

14.1 Grundlegende Angaben

14.2 Angaben zum Zeitplan

14.3 Beschreibung sowie Beitrag zu den Zielen und Verpflichtungen

14.4 Einheitliche Beschreibung der Maßnahmen

14.5 Geodaten

14.6 Geschätzter Finanzierungsbedarf (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe u) (fakultativ)

14.7 Angaben zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen anderer Strategien, falls zutreffend

Zusätzliche Angaben I - Anmerkungen zu und Überprüfung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 19)

Zusätzliche Angaben II - Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen (fakultativ)

Zusätzliche Angaben III - Liste der städtischen Ökosystemgebiete im Falle eines anderen Ansatzes als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten

Zusätzliche Angaben IV