VO (EU) 2025/927
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verwaltungsmitgliedstaat
Artikel 4 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 5 Überwachung und Berichterstattung betreffend im Rahmen von CORSIa zulässiger Kraftstoffe
Artikel 6 Prüfung der Emissionsdaten und der Daten über im Rahmen von CORSIa zulässige Kraftstoffe
Artikel 7 Berichterstattung über die Löschung von Emissionseinheiten
Artikel 8 Prüfung der Berichte über die Löschung von Emissionseinheiten
Artikel 9 Übermittlung von Daten an die ICAO durch die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Übergangsbestimmung
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Im Rahmen von CORSIa genehmigte Systeme zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit
Anhang II Mindestangaben im Rahmen der zusätzlichen Informationen zum jährlichen Emissionsbericht der Luftfahrzeugbetreiber über Emissionsminderungen aus der Verwendung des einzelnen im Rahmen von CORSIa zulässigen Kraftstoffs
Anhang III Mindestangaben im Rahmen des Berichts der Luftfahrzeugbetreiber über die Löschung von Emissionseinheiten an den Verwaltungsmitgliedstaat
Anhang IV Mindestangaben im Rahmen des Prüfberichts zum Bericht der Luftfahrzeugbetreiber über die Löschung von Emissionseinheiten an den Verwaltungsmitgliedstaat
Anhang V Inhalt des Berichts des Mitgliedstaats an das ICAO-Sekretariat
Teil 1
Jährlicher Emissionsbericht des Mitgliedstaats an das ICAO-Sekretariat
Teil 2
Zusätzliche Informationen zu im Rahmen von CORSIa zulässigen Kraftstoffen in Ergänzung des jährlichen Emissionsberichts der Mitgliedstaaten an das ICAO-Sekretariat
Anhang VI Inhalt des Berichts des Mitgliedstaats über die Löschung von Emissionseinheiten an das ICAO-Sekretariat