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Empfehlung (EU) 2025/1099 der Kommission vom 21. Mai 2025 zur Definition kleiner Midcap-Unternehmen
(ABl. L 2025/1099 vom 28.05.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In den politischen Leitlinien 1 wurde die Absicht der neuen Kommission angekündigt, eine neue Kategorie für kleine Midcap-Unternehmen einzuführen und zu prüfen, wo die für Großunternehmen geltenden Vorschriften zu belastend, unverhältnismäßig oder für die Wettbewerbsentwicklung hinderlich sind. Zur Gewährleistung einer im Verhältnis zur Größe der Unternehmen angemessenen Regulierung verpflichtet sich die Kommission in ihrer Mitteilung "Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU" 2, eine neue Definition des Begriffs "kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung" bzw. kleiner Midcap-Unternehmen vorzuschlagen. Durch die Schaffung dieser neuen Kategorie für Unternehmen, die größer als KMU, aber kleiner als große Unternehmen sind, werden Tausende von Unternehmen in der Union von auf sie zugeschnittenen Maßnahmen profitieren.
(2) In ihrer Mitteilung "KMU-Entlastungspaket" 3 hat die Kommission eine Vielzahl von Maßnahmen in vier Hauptbereichen vorgeschlagen, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre Tätigkeit zu erleichtern, ihren Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen. Während kurzfristig Abhilfe geschaffen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU gestärkt und ein faires und KMU-freundliches Unternehmensumfeld gefördert werden soll, besteht das Ziel darin, es den KMU ermöglichen, wettbewerbsfähig zu sein und zu wachsen. Die Kommission setzt sich daher für die Bedürfnisse von Unternehmen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission 4, überschreiten, wie auch für die Bedürfnisse des breiteren Spektrums der kleinen Midcap-Unternehmen (Unternehmen mittlerer Kapitalisierung) ein; zudem erarbeitet sie eine harmonisierte Definition für diese Unternehmen.
(3) In der Studie "Study to map, measure and portray the EU mid-cap landscape" 5 (Studie zur Kartierung, Vermessung und Darstellung der EU-Midcap-Landschaft) wurde gezeigt, dass Midcaps ein Segment des Unternehmenssektors darstellen, das sich deutlich von KMU, aber auch von großen Unternehmen unterscheidet. Obwohl Midcaps schneller wachsen, innovativer sind und mit der Digitalisierung besser umgehen als KMU, sind sie dennoch mit einigen ganz ähnlichen Herausforderungen wie dem Verwaltungsaufwand und dem Fachkräftemangel konfrontiert. Im Vergleich mit großen Unternehmen können sie in wesentlichen Leistungsbereichen nicht mithalten. Eine solche Definition ist auch erforderlich, um die politischen Maßnahmen, die den spezifischen Bedürfnissen kleiner Midcap-Unternehmen tragen, kohärenter zu gestalten. Daher ist es angezeigt, auf Unionsebene eine förmliche Definition des Begriffs "kleine Midcap-Unternehmen" zu erarbeiten, die den Weg für politische Maßnahmen, die auf dieses spezifische Geschäftssegment von Unternehmen fokussiert sind, ebnen könnte.
(4) Eine Definition des Begriffs "kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung" wird bereits im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 6 und der Leitlinien zur Risikofinanzierung 7 verwendet, um festgestelltes Marktversagen zu beheben, das durch gezielte öffentliche finanzielle Unterstützung aus nationalen Mitteln behoben werden kann. Der Zweck einer allgemeinen Definition kleiner Midcap-Unternehmen besteht jedoch nicht darin, die in den Vorschriften über staatliche Beihilfen verwendete Definition an sich zu übernehmen, sondern als Grundlage für gezielte politische Unterstützung zu dienen, die Unternehmen dabei helfen kann, in relevanten und wichtigen Sektoren zu expandieren. Die Definition kleiner Midcap-Unternehmen in dieser Empfehlung lässt die Schwellenwerte unberührt, die im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen als angemessen erachtet werden.
(5) Mehrere Mitgliedstaaten wie Frankreich und Deutschland 8 haben bereits Definitionen für Unternehmen eingeführt, die weder kleine noch mittlere, aber auch keine großen Unternehmen sind. Entsprechend der Logik eines EU-Binnenmarkts ohne Binnengrenzen würde die Anwendung gemeinsamer Kriterien bei der Bezugnahme auf kleine Midcap-Unternehmen dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Behandlung der Unternehmen in der gesamten EU zu gewährleisten.
(6) Es besteht eine enge Wechselbeziehung zwischen nationalen Maßnahmen und Maßnahmen der Union zur Unterstützung kleiner Midcap-Unternehmen, z.B. im Zusammenhang mit den Strukturfonds oder der Forschung. Es ist daher notwendig, Situationen zu vermeiden, in denen die Union ihre Maßnahmen auf eine andere Kategorie von Unternehmen ausrichtet als die Mitgliedstaaten. Ferner ist es notwendig, die Verwendung einer gemeinsamen Definition durch Kommission, Mitgliedstaaten, Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu empfehlen, um Kohärenz und Wirksamkeit der auf kleine Midcap-Unternehmen ausgerichteten Maßnahmen zu verbessern. Die Verwendung einer gemeinsamen Definition ist auch erforderlich, um die potenziellen Risiken von Wettbewerbsverzerrungen entsprechend zu mindern.
(Stand: 02.06.2025)
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