Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Energienutzung, Immissionsschutz - EU Bund |
![]() |
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1100 der Kommission vom 23. Mai 2025 zur Annahme von Leitlinien für die Anwendung bestimmter Auswahlkriterien für strategische Projekte für Netto-Null-Technologien gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1100 vom 18.06.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Produkten mit Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1735 wurde ein gemeinsamer Rechtsrahmen zur Stärkung des Ökosystems der Fertigung von Produkten mit Netto-Null-Technologien in der Union geschaffen. Die Benennung strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien ist ein wichtiger Mechanismus innerhalb dieses Rahmens. Die Auswahlkriterien für Benennungen sind in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1735 festgelegt, nach dem die Kommission auch einen Durchführungsrechtsakt mit Leitlinien zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Anwendung dieser Kriterien erlassen muss.
(2) Die Leitlinien müssen zumindest spezifische Leitlinien zu den in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii und Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1735 genannten Kriterien enthalten. Diese sollten die Bewertung erleichtern, ob zusätzliche Fertigungskapazitäten für ein strategisches Projekt für Netto-Null-Technologien neuartige oder beste verfügbare Kapazitäten zur Fertigung von Technologien betreffen und ob diese zusätzlichen Fertigungskapazitäten als erheblich angesehen werden können.
(3) Zur zusätzlichen Unterstützung der nationalen Behörden enthalten die Leitlinien auch allgemeine Erwägungen zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Anwendung der in Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 festgelegten Kriterien. Diese Leitlinien sollten auch die Bewertung erleichtern, ob ein Projekt das Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Verordnung erfüllt. Außerdem sollte klargestellt werden, wie der in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der genannten Verordnung angegebene Schwellenwert von 50 % für die Abhängigkeit von Einfuhren erreicht werden kann und wie der Begriff "erheblicher Anteil an der Weltproduktion" nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii der genannten Verordnung auszulegen ist.
(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Komitologieausschusses für Netto-Null-Technologien
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Leitlinien für die Anwendung bestimmter Auswahlkriterien für strategische Projekte für Netto-Null-Technologien gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 23. Mai 2025
| Leitlinien für die Anwendung bestimmter Auswahlkriterien für strategische Projekte für Netto-Null-Technologien gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 1 | Anhang |
1. Allgemeine Erwägungen
Die Mitgliedstaaten erkennen in der Union angesiedelte Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, die zur Verwirklichung der in Artikel 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 festgelegten Ziele beitragen und mindestens eines der in Artikel 13 Absatz 1 der genannten Verordnung angegebenen Kriterien erfüllen, als strategische Projekte für Netto-Null-Technologien an.
Bei der Bewertung, ob ein Projekt die in Artikel 1
(Stand: 20.06.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion