Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1128 der Kommission vom 6. Juni 2025 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe "Ail rose de Lautrec" gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 2025/1128 vom 10.06.2025)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Liste mit Durchführungsbestimmungen/zur Ergänzung/Genehmigung ... der VO (EU) 2024/1143

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Antrag Frankreichs auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe "Ail rose de Lautrec", der vor dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2024/1143 bei der Kommission eingegangen war, wurde gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 im Amtsblatt der Europäischen Union 3 veröffentlicht.

(2) Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1143 eingegangen, der gemäß Artikel 90 Absatz 2 der genannten Verordnung für den Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung gilt.

(3) Der Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung sollte daher genehmigt werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe "Ail rose de Lautrec" (g.g.A.) wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Juni 2025

1) ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj.

2) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1151/oj).

3) ABl. C, C/2025/753, 31.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/753/oj.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion