Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/1140
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Abschnitt 1
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und allgemeine Bestimmungen zu Aufzeichnungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Abschnitt 2
Führen von Aufzeichnungen über bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen und die Tätigkeiten von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen

Artikel 3 Führen von Aufzeichnungen über die Strategien und Verfahren des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen

Artikel 4 Aufbewahrung von Dokumenten über die Rechte und Pflichten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und des Kunden

Artikel 5 Führen von Aufzeichnungen über die sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden

Abschnitt 3
Führen von Aufzeichnungen über Aufträge und Geschäfte

Artikel 6 Führen von Aufzeichnungen über Aufträge

Artikel 7 Führen von Aufzeichnungen über Geschäfte

Artikel 8 Identifizierung der Person oder des Computeralgorithmus, die bzw. der beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die Anlageentscheidung trifft

Artikel 9 Angaben zur Identifizierung natürlicher Personen

Artikel 10 Angabe der Person oder des Computeralgorithmus, die bzw. der die Bedingungen für die Ausführung eines Geschäfts bestimmt

Artikel 11 Aufzeichnung der Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen

Artikel 12 Aufzeichnung von Aufträgen und Geschäften, die über Handelsplattformen oder Dienstleister ausgeführt werden und für die die Verordnung (EU) 2023/1114 nicht gilt

Artikel 13 Aufzeichnung der Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen an Unternehmen, für die die Verordnung (EU) 2023/1114 nicht gilt

Artikel 14 Identifizierung von Kunden, die juristische Personen sind

Artikel 15 Identifizierung von Kryptowerten

Artikel 16 Aufzeichnungen über Geschäfte, die von Zweigniederlassungen getätigt werden

Artikel 17 Identifizierung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der Aufträge und Geschäfte tätigt

Artikel 18 Inkrafttreten

Anhang

Abschnitt 1
Aufzeichnungen über Dienstleistungen und Tätigkeiten: Liste der Aufzeichnungen, die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen entsprechend der Art ihrer Dienstleistungen und Tätigkeiten führen müssen

Abschnitt 2
Aufzeichnung von Aufträgen

Tabelle 1: Legende für Tabelle 2 dieses Abschnitts und für Tabelle 3 des Abschnitts 3

Tabelle 2: Zu den Aufträgen zu speichernde Angaben

Abschnitt 3
Aufzeichnungen über Geschäfte

Tabelle 3: Zu den Geschäften zu speichernde Angaben

Abschnitt 4
On-Chain-Daten

Tabelle 4