Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel, Natur/Tierschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1165 der Kommission vom 13. Juni 2025 mit besonderen Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der in dem Heimtierreisedokument zu machenden Angaben und der Erklärung für die Verbringung bestimmter Heimtiere zu anderen als Handelszwecken aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1165 vom 16.06.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 mit besonderen Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, sowie für die Verbringung bestimmter Heimtiere nach Nordirland zu anderen als Handelszwecken 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2023/1231 enthält besondere Vorschriften, unter anderem für die Verbringung der in ihrem Artikel 2 Nummer 24 genannten Heimtiere zu anderen als Handelszwecken, d. h. von Haushunden, -katzen und -frettchen, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wozu schriftliche Garantien gehören, die vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a der genannten Verordnung (im Folgenden "schriftliche Garantien") vorgelegt wurden.

(2) Insbesondere ist in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1231 festgelegt, dass mit Heimtieren, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, ein von den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs validiertes Heimtierreisedokument sowie eine unterzeichnete Erklärung des Besitzers oder einer ermächtigten Person mitgeführt werden müssen, aus der hervorgeht, dass die Heimtiere nicht später aus Nordirland in einen Mitgliedstaat verbracht werden (im Folgenden "Erklärung").

(3) Mit den schriftlichen Garantien soll sichergestellt werden, dass Heimtiere, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, auf der Insel Irland nicht das Risiko für die Tiergesundheit erhöhen oder deren Gesundheitsstatus beeinträchtigen, und auch nicht das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier im Binnenmarkt erhöhen oder dessen Integrität gefährden. Damit soll des Weiteren sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs wirksame Maßnahmen treffen, um die Möglichkeit einer Verbringung von Heimtieren aus Nordirland in einen Mitgliedstaat auf ein Minimum zu reduzieren, belegt durch Informationen über die amtlichen Verfahren zur Entscheidung darüber, welche Maßnahmen bei Verstößen zu ergreifen sind.

(4) Darüber hinaus ist durch die schriftlichen Garantien sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in das Vereinigte Königreich Vorschriften anwenden, um dessen Tiergesundheitsstatus zu schützen, und dass sie bei Heimtieren, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, effektive Dokumentenprüfungen und Nämlichkeitskontrollen durchführen, ein Früherkennungs- und -warnsystem für Infektionen mit Echinococcus multilocularis bei als Endwirt dienenden Wildtieren nutzen und die Kommission bei Feststellung eines solchen Falls unverzüglich in Kenntnis setzen, ein Früherkennungs- und -warnsystem für Infektionen mit Tollwut bei empfänglichen gehaltenen und wild lebenden Tieren nutzen und die Kommission über jeden Verdachtsfall und jeden festgestellten Fall einer Tollwutinfektion unverzüglich in Kenntnis setzen.

(5) In seinem Schreiben vom 15. April 2025 (im Folgenden "Schreiben") erklärte das Vereinigte Königreich, dass Heimtiere, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, nicht das Risiko für die Tiergesundheit auf der Insel Irland erhöhen oder deren Gesundheitsstatus beeinträchtigen und weder das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier im Binnenmarkt erhöhen noch dessen Integrität gefährden. In dem Schreiben informiert das Vereinigte Königreich auch über die amtlichen Verfahren, die für Verstöße vorgesehen sind, damit die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs wirksame Maßnahmen ergreifen können, um die Möglichkeit der Verbringung von Heimtieren aus Nordirland in einen Mitgliedstaat auf ein Minimum zu beschränken.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.06.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion