Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1263 der Kommission vom 30. Juni 2025 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von gerösteten Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1263 vom 01.07.2025)



Ergänzende Informationen
Liste über neuartige Lebensmittel /neuartige Lebensmittelzutaten

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 dürfen in der Union nur zugelassene und in der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgeführte neuartige Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2015/2283 gelten traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland als neuartige Lebensmittel.

(2) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/2283 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission 2 eine Unionsliste der neuartigen Lebensmittel erstellt.

(3) Am 16. März 2023 meldete die Genossenschaft "CoopCerrado - Cooperativa Mista de Agricultores Familiares, Extrativistas, Pescadores, Vazanteiros, Assentados e Indígenas do Cerrado" (im Folgenden: "Antragsteller"), vormals "CoopCerrado - Cooperativa Mista de Agricultores Familiares, Extrativistas, Pescadores, Vazanteiros, Assentados e Guias turisticos do Cerrado", der Kommission gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2015/2283 ihre Absicht, geröstete Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in der Union in Verkehr zu bringen. Der Antragsteller beantragte die Verwendung des betreffenden Lebensmittels als Ganzes (geröstete Samen) für die allgemeine Bevölkerung.

(4) Die Meldung entspricht den Anforderungen des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2015/2283. Insbesondere geht aus den vom Antragsteller vorgelegten Daten hervor, dass geröstete Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) in Brasilien seit Langem als sicheres Lebensmittel verwendet werden.

(5) Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 leitete die Kommission die gültige Meldung am 14. September 2023 an die Mitgliedstaaten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") weiter.

(6) Bei der Kommission gingen innerhalb der in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 vorgesehenen Frist keine mit einer hinreichenden Begründung versehenen Einwände der Mitgliedstaaten oder der Behörde in Bezug auf die Sicherheit des Inverkehrbringens des betreffenden Lebensmittels in der Union ein.

(7) Am 7. Februar 2025 veröffentlichte die Behörde ihren "Technical Report on the notification of roasted seeds of Dipteryx alata Vogel (baru) as a traditional food from a third country pursuant to Article 14 of Regulation (EU) 2015/2283 3 ". In diesem Bericht zog die Behörde den Schluss, dass die verfügbaren Daten zur Zusammensetzung und zur Geschichte der beantragten Verwendung gerösteter Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit geben.

(8) Daher sollte die Kommission das Inverkehrbringen gerösteter Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) in der Union als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland genehmigen und die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel entsprechend aktualisieren.

(9) Geröstete Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) sollten als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen werden. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(1) Geröstete Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) dürfen in der Union in Verkehr gebracht werden.

Geröstete Samen von Dipteryx alata

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.07.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion