VO (EU) 2025/1311
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Kapitel 1
Bedingungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle
Artikel 1 Kategorien von Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle
Artikel 2 Wesentliche Änderungen und wesentliche Erweiterungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle
Artikel 3 Nicht wesentliche Änderungen und nicht wesentliche Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle, die eine Meldung mit zusätzlichen Informationen erfordern
Kapitel 2
Bedingungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 4 Kategorien von Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 5 Wesentliche Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 6 Nicht wesentliche Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Kapitel 3
Allgemeine Bestimmungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie von Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 7 Grundsätze für die Einstufung von Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie von Änderungen bei der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 8 Umsetzung der Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie der Änderungen bei der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 9 Dokumentation der Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie der Änderungen bei der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren
Artikel 10 Inkrafttreten
Teil I
Erweiterungen und Änderungen, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörden erfordern ("Wesentlich")