Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/1311
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Kapitel 1
Bedingungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle

Artikel 1 Kategorien von Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle

Artikel 2 Wesentliche Änderungen und wesentliche Erweiterungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle

Artikel 3 Nicht wesentliche Änderungen und nicht wesentliche Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle, die eine Meldung mit zusätzlichen Informationen erfordern

Kapitel 2
Bedingungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 4 Kategorien von Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 5 Wesentliche Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 6 Nicht wesentliche Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Kapitel 3
Allgemeine Bestimmungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie von Änderungen bei der durch das Institut getroffenen Auswahl der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 7 Grundsätze für die Einstufung von Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie von Änderungen bei der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 8 Umsetzung der Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie der Änderungen bei der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 9 Dokumentation der Änderungen und Erweiterungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle sowie der Änderungen bei der Untergruppe der modellierbaren Risikofaktoren

Artikel 10 Inkrafttreten

Anhang

Teil I
Erweiterungen und Änderungen, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörden erfordern ("Wesentlich")

Teil II