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Regelwerk, EU 2025, Biotechnologie/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1321 der Kommission vom 4. Juli 2025 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 4349)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1321 vom 07.07.2025)


Ergänzende Informationen
Liste über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. September 2015 stellte Monsanto Europe S.A./N.V. im Namen von Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten bei der zuständigen niederländischen Behörde gemäß den Artikeln 5 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 einen Antrag auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden (im Folgenden der "Antrag"). Der Antrag betraf außerdem das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten oder aus ihnen bestehen, für andere Verwendungszwecke als Lebens- und Futtermittel, außer zum Anbau.

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 enthielt der Antrag Angaben und Schlussfolgerungen zu der gemäß den in Anhang II der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 genannten Grundsätzen durchgeführten Risikobewertung. Darüber hinaus enthielt der Antrag die Angaben, die gemäß den Anhängen III und IV der genannten Richtlinie erforderlich sind, sowie einen Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen gemäß Anhang VII der genannten Richtlinie.

(3) Mit Schreiben vom 27. August 2018 teilte Monsanto Europe S.A./N.V. der Kommission mit, dass das Unternehmen mit Wirkung vom 23. August 2018 seine Rechtsform umgewandelt und seinen Namen in Bayer Agriculture BVBa geändert hat.

(4) Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 teilte Bayer Agriculture BVBa der Kommission mit, das Unternehmen werde mit Wirkung vom 1. August 2020 seinen Namen in Bayer Agriculture BV ändern.

(5) Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 teilte Bayer Agriculture BVBa im Namen von Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten der Kommission mit, dass Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 1. August 2020 seine Rechtsform umgewandelt und seinen Namen in Bayer CropScience LP geändert hat.

(6) Am 18. Mai 2020 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") gemäß den Artikeln 6 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 eine wissenschaftliche Stellungnahme 3 über genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 ab. Die Behörde hatte alle Fragen und Bedenken der Mitgliedstaaten berücksichtigt, die im Rahmen der Konsultation der nationalen zuständigen Behörden gemäß Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgebracht wurden.

(7) Die Behörde befand ferner, dass der vom Antragsteller vorgelegte Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen in Form eines allgemeinen Überwachungsplans den vorgesehenen Verwendungen der Erzeugnisse entspricht.

(8) Die Behörde war jedoch nicht in der Lage, die Risikobewertung abzuschließen und eine Schlussfolgerung zur Sicherheit genetisch veränderter Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 zu ziehen, da keine 90-tägige Studie über genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 und kein Plan für die marktbegleitende Beobachtung unter Berücksichtigung des veränderten Fettsäureprofils dieser kombinierten Sojabohnensorte durchgeführt wurde.

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(Stand: 15.12.2025)

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