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Beschluss (GASP) 2025/1425 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2025/1425 vom 15.07.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1484 1 angenommen.
(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die Repressionen in Russland. Am 27. Januar 2025 hat der Rat die Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der Union in den Menschenrechtsgremien im Jahr 2025 angenommen. Die Union verurteilte, dass Andersdenkende, die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und stigmatisierte Gruppen in der Russischen Föderation zum Schweigen gebracht werden, und forderte die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen in Russland sowie ein Ende der Verfolgung der politischen Opposition.
(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass fünf natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 aufgenommen werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2024/1484 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 werden die folgenden Einträge unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" aufgenommen: