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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1433 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

(ABl. L 2025/1433 vom 15.07.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1a,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 25. November 2022 die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.

(2) Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 2 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates 3 geändert und somit ein spezieller Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen geschaffen wurde.

(3) Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen eskalierender Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen in die in Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(4) Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.

1) ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2309/oj.

2) Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.07.2023 S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1574/oj).

3) Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 135).

.

Anhang

In Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 werden in der Tabelle unter der Überschrift "A. Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4a" folgende Einträge angefügt:

Name Angaben zur Identität Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"4. Micanor ALTÈS
alias Monel Felix, Micanord;
Mikano;
Wa Mikanò; King Micanor;
Alfred Mones
Funktion: Anführer der Bande "Wharf Jérémie"
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Neighbourhood of Wharf Jérémie, near La Saline, Port-au-Prince, Haiti
Micanor Altès ist der Anführer der Bande "Wharf Jérémie". Wharf Jérémie ist ein an der Küste gelegenes Stadtviertel im Gebiet von La Saline in Port-au-Prince. Dieses Gebiet steht seit mehr als einem Jahrzehnt unter der Kontrolle der Bande, die von Micanor Altès angeführt wird.
Unter seinem Kommando ist die Bande verantwortlich für das Massaker an 207 Personen zwischen dem 6. und 11. Dezember 2024 im Viertel von Wharf Jérémie. Das Massaker ereignete sich nach dem Tod von Altès neugeborenem Sohn, der an einer unbekannten Krankheit gestorben war. In der Überzeugung, dass Voodoo praktizierende ältere Menschen in dem von ihm kontrollierten Gebiet sein Kind mit einem Fluch belegt hatten, ordnete der Anführer der Bande nach der Entführung aller über 60-jährigen Voodoo praktizierenden Einwohner ihre Hinrichtung an.

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