Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2025/1435 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
(ABl. L 2025/1435 vom 15.07.2025, ber. L 2025/90687)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. April 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/891 1 angenommen.
(2) Angesichts destabilisierender Tätigkeiten externer Akteure steht die Union der Republik Moldau im Hinblick auf die Resilienz, die Sicherheit, die Stabilität, die Volkswirtschaft und die Energieversorgung des Landes nach wie vor mit unverbrüchlicher Unterstützung zur Seite.
(3) In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat der Auffassung, dass sieben Personen und drei Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 aufgenommen werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2023/891 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.
| Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird wie folgt geändert: