VO (EU) 2025/1470
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Artikel 1 Öffentliche Zugänglichkeit zuvor ausgestellter Zertifikate
Artikel 2 Veröffentlichung der Verzeichnisse der Namen und Anschriften von Unternehmern und Unternehmergruppen, die von der Pflicht, im Besitz eines Zertifikats zu sein, ausgenommen wurden
Artikel 3 Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten