Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2025/1547 des Rates vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
(ABl. L 2025/1547 vom 25.07.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2026 verlängert werden, und die Einträge zu zwei Personen und einer Organisation, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 aufgeführt sind, sollten aktualisiert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 10 wird das Datum "27. Juli 2025" durch das Datum "27. Juli 2026" ersetzt.
2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2025.
| Anhang |
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 mit der Überschrift "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß den Artikeln 2 und 3" wird wie folgt geändert: