Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/1569
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Ausstellung qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden

Artikel 4 Widerruf qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden

Artikel 5 Meldung öffentlicher Stellen

Artikel 6 Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Stellen

Artikel 7 Einrichtung und Führung des Attributskatalogs

Artikel 8 Einrichtung und Führung des Katalogs der Attributsbescheinigungsregelungen

Artikel 9 Überprüfung der Attribute anhand authentischer Quellen oder benannter Vermittler

Artikel 10 Interoperabilität und Weiterverwendung

Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Liste der Referenzstandards und Spezifikationen gemäß Artikel 3

Anhang II Technische Spezifikationen für die Ausstellung qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden, gemäß Artikel 3

Anhang III