VO (EU) 2025/1569
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausstellung qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden
Artikel 4 Widerruf qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden
Artikel 5 Meldung öffentlicher Stellen
Artikel 6 Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Stellen
Artikel 7 Einrichtung und Führung des Attributskatalogs
Artikel 8 Einrichtung und Führung des Katalogs der Attributsbescheinigungsregelungen
Artikel 9 Überprüfung der Attribute anhand authentischer Quellen oder benannter Vermittler
Artikel 10 Interoperabilität und Weiterverwendung
Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Liste der Referenzstandards und Spezifikationen gemäß Artikel 3
Anhang II Technische Spezifikationen für die Ausstellung qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden, gemäß Artikel 3