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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1907 der Kommission vom 19. September 2025 zur Festlegung der Form der Mitteilung der Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2065 der Kommission
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1907 vom 22.09.2025)
Neufassung -Ersetzt VO (EU) 2015/2065
| Ergänzende Informationen |
| Liste mit Durchführungsbestimmungen/zur Gewährung/Festlegung ... der VO (EU) 2024/573 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 11,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Form der Mitteilung gemäß Artikel 10 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/573 sollte vereinheitlicht werden, indem die wesentlichen Informationen festgelegt werden, die zur Beglaubigung eines Zertifikats oder einer Bescheinigung erforderlich sind, das bzw. die die festgelegten Mindestanforderungen und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung erfüllt.
(2) Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2065 der Kommission 2 sollte aufgehoben werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 genannten Ausschusses für fluorierte Treibhausgase
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Mitgliedstaaten verwenden für die Mitteilungen gemäß Artikel 10 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/573 folgende Formulare:
(1) Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2065 wird aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. September 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2065 der Kommission vom 17. November 2015 zur Festlegung der Form der Mitteilung der Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 301 vom 18.11.2015 S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/2065/oj).
(Stand: 24.09.2025)
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