Regelwerk, EU 2025

2025/1910 - UN-Regelung Nr. 177
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1. Geltungsbereich und Anwendung

2. Abkürzungen

3. Begriffsbestimmungen

4. Antrag auf Genehmigung

5. Genehmigung

6. Kennzeichnungen

7. Prüfbedingungen
7.1. Prüfeinrichtung
7.2. Messung
Tabelle 2: Messgrößen und geforderte Genauigkeit
8. Prüfverfahren
8.1. Allgemeines
Abbildung 22: Beispiel, in dem TP2 nicht auf die Achse anwendbar ist.
8.2. Vorbereitung des Leistungsprüfstands
8.3. Vorbereitung des Fahrzeugs
8.4. Vorbereitung der Messgeräte
8.5. Erstaufladung des REESS
8.6. Fahrzeug-Abkühlphase
8.7. Aufstellung des Fahrzeugs
8.8. Prüfsequenz
Abbildung 23: Prüfsequenz
8.9. Berechnung der Nennleistung des Fahrzeugsystems
Abbildung 24: Beispiel für einen Antriebsstrang, bei dem TP2 keinen gesonderten Wert für die Leistung des Verbrennungsmotors (ICE) liefert (R1)
8.10. Auswertung der Ergebnisse
8.11. Interne Validierung der Nennleistung des Fahrzeugsystems

9. Familien innerhalb der typen

10. Änderung und Erweiterung der Typgenehmigung

11. Übereinstimmung der Produktion

12. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

13. Endgültige Einstellung der Produktion

14. Einleitende Bestimmungen

15. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 Motor- und Fahrzeugmerkmale und Angaben über die Durchführung der Prüfungen ("Beschreibungsbogen")
Anlage 1 Fahrzeugmerkmale und Angaben über die Durchführung der Prüfungen
Anlage 2 Prüfbericht
Anhang 2 Mitteilung
Abschnitt I
Abschnitt II
Anhang 3 Anordnung des Genehmigungszeichens
Anhang 4 Ermittlung der Bezugspunkte zur Bestimmung der Leistung
1. Allgemeine Vorgehensweise
2. Ermittlung der Bezugspunkte zur Bestimmung der Leistung
2.1. Allgemeine Erwägungen
2.2. Parallele Architekturen
Abbildung 25: Beispiel für die Bezugspunkte zur Bestimmung der Leistung R1 und R2 für eine einfache Parallelarchitektur.
2.3. Geteilte Leistungsarchitekturen
Abbildung 26: Beispiel für Bezugspunkte zur Bestimmung der Leistung R1 und R2REESS für eine einfache geteilte Leistungsarchitektur.
2.4. Reine serielle Architekturen
Abbildung 27: Beispiel für Bezugspunkte zur Bestimmung der Leistung für eine rein serielle Architektur
2.5. Architekturen mit mehreren Antriebsachsen
Abbildung 28: Beispiel für eine Architektur mit mehreren Antriebsachsen, die jede ihre Leistung über andere Bezugspunkte erhält
2.6. Sonstige Architekturen
Anhang 5 Bestimmung der Geschwindigkeit bei Höchstleistung
Abbildung 29: Verhältnis zwischen Leistung und Geschwindigkeit
Abbildung 30: Prüffolge zur Bestimmung der Geschwindigkeit bei Höchstleistung