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Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1939 der Kommission vom 24. September 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402 hinsichtlich harmonisierter Normen für thermische Energiemessgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1939 vom 25.09.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 14 der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Messgeräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang I der genannten Richtlinie und den entsprechenden gerätespezifischen Anhängen vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8558 der Kommission 3 erteilte die Kommission dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) einen Auftrag für den Entwurf, die Überarbeitung und den Abschluss harmonisierter Normen für bestimmte Messgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU (im Folgenden "Auftrag").
(3) Auf der Grundlage des Auftrags erarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen für thermische Energiemessgeräte: EN 1434-1:2022 Thermische Energiemessgeräte - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, EN 1434-2:2022 Thermische Energiemessgeräte - Teil 2: Anforderungen an die Konstruktion, EN 1434-4:2022 Thermische Energiemessgeräte - Teil 4: Prüfungen für die Bauartzulassung, EN 1434-5:2022 Thermische Energiemessgeräte - Teil 5: Tests für Konformitätsuntersuchungen und Eichungen, EN 1434-6:2022 Thermische Energiemessgeräte - Teil 6: Einbau, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung.
(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierten Normen EN 1434-1:2022, EN 1434-2:2022, EN 1434-4:2022, EN 1434-5:2022 und EN 1434-6:2022 dem Auftrag entsprechen.
(5) Die harmonisierten Normen EN 1434-1:2022, EN 1434-2:2022, EN 1434-4:2022, EN 1434-5:2022 und EN 1434-6:2022 erfüllen die wesentlichen Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/32/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402 der Kommission 4 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/32/EU gilt. Um sicherzustellen, dass alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 1434-1:2022, EN 1434-2:2022, EN 1434-4:2022, EN 1434-5:2022 und EN 1434-6:2022 in diesen Anhang aufgenommen werden.
(7) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1402 sollte daher entsprechend geändert werden.
(8) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(Stand: 25.09.2025)
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