VO (EU) 2025/2043
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Nachweise für Gebiete, die von den langfristigen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind
Artikel 3 Nachweise für die Auswirkungen von Altlasten auf organische Böden in Mitgliedstaaten mit einem außergewöhnlich hohen Anteil organischer Böden
Artikel 4 Nachweis für die überschüssigen Emissionen und rückläufigen Entnahmen
Artikel 5 Verfahren für die Vorlage von Nachweisen
Artikel 6 Inkrafttreten