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Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - Arzneimittel

Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2062 der Kommission vom 14. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition

(ABl. L 2025/2062 vom 23.12.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels 1, insbesondere auf Artikel 1a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 erweiterte Wissenschaftliche Ausschuss der Drogenagentur der Europäischen Union (im Folgenden "Agentur") hat am 20. und 21. Mai 2025 gemäß Artikel 10 der genannten Verordnung Risikobewertungsberichte über die neuen psychoaktiven Substanzen 2-Methylmethcathinon (2-MMC), N-Ethylnorpentedron (NEP) und 4-Brommethcathinon (4-BMC) erstellt. Die Agentur legte die Risikobewertungsberichte der Kommission und den Mitgliedstaaten am 27. Mai 2025 vor.

(2) 2-MMC, NEP und 4-BMC sind synthetische Cathinone mit psychostimulierenden Wirkungen. Es handelt sich um Cathinon-Derivate, die eng verwandt sind mit Methcathinon (Ephedron) und ähnliche psychostimulierende Wirkungen aufweisen. Sowohl 2-MMC als auch 4-BMC haben ähnliche psychostimulierende Wirkungen wie 4-Methylmethcathinon (Mephedron, 4-MMC). 2-MMC hat ähnliche psychostimulierende Wirkungen wie 3-Methylmethcathinon (3-MMC). NEP hat ähnliche psychostimulierende Wirkungen wie Pentedron. 4-BMC hat ähnliche psychostimulierende Wirkungen wie 4-Chlormethcathinon (4-CMC) und 3-Brommethcathinon (3-BMC). Cathinon, Methcathinon, Mephedron (4-MMC), 3-MMC, 4-CMC und Pentedron unterliegen der Kontrolle im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe.

(3) 2-MMC ist seit mindestens 2013 in der Union verfügbar und wurde bisher in 23 Mitgliedstaaten entdeckt. Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass die Verfügbarkeit von 2-MMC seit 2022 erheblich zugenommen hat. Von den 2.196 zwischen 2013 und 2024 gemeldeten Fällen haben sich 1.902 Fälle zwischen 2022 und 2024 ereignet (dies entspricht einer Menge von 45,7 Tonnen).

(4) Beschlagnahmen und Probenahmen haben ergeben, dass 2-MMC auf dem Drogenmarkt typischerweise als Pulver erhältlich ist. Es wurde auch von anderen physikalischen Formen wie tabletten, Kapseln, Flüssigkeiten und pflanzlichem Material berichtet, allerdings in sehr viel geringerem Umfang.

(5) Fünf Mitgliedstaaten haben insgesamt acht Todesfälle nach einer bestätigten Exposition gegenüber 2-MMC gemeldet. Außerdem hat ein Mitgliedstaat eine akute, nicht tödlich verlaufende Vergiftung nach einer bestätigten Exposition gegenüber 2-MMC gemeldet. Drei Mitgliedstaaten haben 40 Fälle von akuter Vergiftung mit vermuteter oder wahrscheinlicher Exposition gegenüber 2-MMC gemeldet.

(6) NEP ist seit mindestens 2013 in der Union verfügbar und wurde bisher in 25 Mitgliedstaaten entdeckt. Seit 2022 wurden rund 11 Tonnen NEP in Pulverform beschlagnahmt, was mehr als 99 % der Gesamtmenge an NEP-Pulver entspricht, die seit Beginn der Überwachung der Substanz in der Union beschlagnahmt wurde.

(7) Beschlagnahmen und Probenahmen haben ergeben, dass NEP auf dem Drogenmarkt typischerweise als Pulver erhältlich ist. Es wurde auch von anderen physikalischen Formen wie tabletten, Kapseln, Flüssigkeiten und pflanzlichem Material berichtet, allerdings in sehr viel geringerem Umfang.

(8) Sechs Mitgliedstaaten haben insgesamt 63 Todesfälle nach einer bestätigten Exposition gegenüber NEP gemeldet. Außerdem haben zwei Mitgliedstaaten fünf akute, nicht tödlich verlaufende Vergiftungen nach einer bestätigten Exposition gegenüber NEP gemeldet.

(9) 4-BMC ist seit mindestens 2011 in der Union verfügbar und wurde bisher in 18 Mitgliedstaaten entdeckt. Nach einem Rückgang zwischen 2017 und 2023 gibt es Hinweise darauf, dass seit 2024 wieder mehr 4-BMC im Umlauf ist; etwa eine Tonne wurde beschlagnahmt, was 97 % der Gesamtmenge an 4-BMC entspricht, die seit Beginn der Überwachung der Substanz in der Union beschlagnahmt wurde.

(10) Beschlagnahmen und Probenahmen haben ergeben, dass 4-BMC auf dem Drogenmarkt überwiegend als Pulver erhältlich ist. Es wurde auch über andere physikalische Formen wie tabletten und Kapseln berichtet, allerdings in sehr viel geringerem Umfang.

(11) Es wurden keine Todesfälle im Zusammenhang mit 4-BMC gemeldet. Es wurden keine Fälle von akuter, nicht tödlich verlaufender Vergiftung nach einer bestätigten Exposition gegenüber 4-BMC gemeldet. Zwei Mitgliedstaaten haben drei Fälle von akuter Vergiftung mit vermuteter Exposition gegenüber 4-BMC gemeldet.

(12) Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass 2-MMC, NEP und 4-BMC zwar typischerweise als eigenständige stimulierende Drogen verkauft und nachgefragt werden, diese Substanzen aber zumindest teilweise als "legaler" Ersatz für Stimulanzien wie Amphetamin, Kokain und MDMA, die der Kontrolle unterliegen, hergestellt, eingeführt, vertrieben, verkauft und konsumiert werden. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Substanzen irreführenderweise als andere Drogen verkauft werden.

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