Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2180
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Artikel 1 Kriterien zur Feststellung eines hinreichend guten Leumunds der Geschäftsleitung und der Mitglieder des Leitungsorgans eines Antragstellers auf Registrierung als externer Prüfer

Artikel 2 Kriterien zur Feststellung der ausreichenden Fachkenntnisse, der beruflichen Qualifikation und der einschlägigen Erfahrungen der Geschäftsleitung und der Mitglieder des Leitungsorgans eines Antragstellers auf Registrierung als externer Prüfer

Artikel 3 Kriterien zur Bestimmung der ausreichenden Anzahl an Analysten, Mitarbeitern und sonstigen unmittelbar an Beurteilungstätigkeiten beteiligten Personen

Artikel 4 Kriterien zur Bestimmung des ausreichenden Kenntnis-, Erfahrungs- und Ausbildungsniveaus der Analysten, Mitarbeiter und sonstigen unmittelbar an Beurteilungstätigkeiten beteiligten Personen

Artikel 5 Kriterien für die Bewertung der soliden und umsichtigen Geschäftsführung durch externe Prüfer

Artikel 6 Kriterien zur Bewertung des Umgangs mit Interessenkonflikten

Artikel 7 Kriterien für die Bewertung der Befähigung und Kapazität von Drittdienstleistern zur Durchführung von Beurteilungstätigkeiten

Artikel 8 Kriterien zur Sicherstellung, dass die Qualität der internen Kontrollen des externen Prüfers durch die Auslagerung von Beurteilungstätigkeiten nicht wesentlich beeinträchtigt wird

Artikel 9 Kriterien, um sicherzustellen, dass die Fähigkeit der ESMa zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften seitens des externen Prüfers durch die Auslagerung von Beurteilungstätigkeiten nicht wesentlich beeinträchtigt wird

Artikel 10 Bewertung der Kriterien für die Auslagerung von Beurteilungstätigkeiten

Artikel 11