RL (EU) 2025/2205
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Standardspezifikationen der Union für Führerscheine und gegenseitige Anerkennung
Artikel 4 Physische Führerscheine
Artikel 5 Digitale Führerscheine
| Artikel 6 Führerscheinklassen |
| Klasse AM |
| Klasse A1 |
| Klasse A2 |
| Klasse A |
| Klasse B1 |
| Klasse B |
| Klasse BE |
| Klasse C1 |
| Klasse C1E |
| Klasse C |
| Klasse CE |
| Klasse D1 |
| Klasse D1E |
| Klasse D |
| Klasse DE |
Artikel 7 Mindestalter
Artikel 8 Bedingungen und Einschränkungen
Artikel 9 Staffelung der Führerscheinklassen und Äquivalenzen zwischen ihnen
Artikel 10 Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung
Artikel 11 Einhaltung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit
Artikel 12 Verlängerung der Gültigkeit im Falle einer Krise
Artikel 13 Umtausch und Ersetzung von durch die Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen
Artikel 14 Bescheinigung der Fahrerlaubnis während eines Umtauschs oder einer Ersetzung
Artikel 15 Umtausch von durch ein Drittland ausgestellten Führerscheinen
Artikel 15a Pflicht zur Mitteilung von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust
Artikel 15b Spezifikationen für die Sprache der Standardbescheinigung zur Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust
Artikel 15c Verpflichtung des Ausstellungsmitgliedstaats zur Umsetzung einer vom Deliktsmitgliedstaat verhängten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust
Artikel 15d Umsetzung einer dem Ausstellungsmitgliedstaat mitgeteilten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust
Artikel 15e Gründe für eine Ausnahme
Artikel 15f Bei der Umsetzung einer von einem anderen Mitgliedstaat als dem Ausstellungsmitgliedstaat verhängten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschende Informationen
Artikel 15g Der Person, die einer von einem anderen Mitgliedstaat als dem Ausstellungsmitgliedstaat verhängten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegt, zu erteilende Informationen und zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe
Artikel 16 Auswirkungen der Aufhebung, der Entziehung, der Aussetzung oder der Einschränkung der Erlaubnis eines Fahrzeugführers zum Führen von Kraftfahrzeugen, seines Führerscheins oder der Anerkennung der Gültigkeit seines Führerscheins
Artikel 17 Regelung für das begleitete Fahren
Artikel 18 Probezeit
Artikel 19 Fahrprüfer
Artikel 20 Ordentlicher Wohnsitz
Artikel 21 Äquivalenzen zwischen nicht dem Unionsstandard entsprechenden Führerscheinen
Artikel 22 Amtshilfe und EU-Führerscheinnetz
Artikel 23 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 24 Überprüfung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 25 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 26 Ausschussverfahren
Artikel 27 Änderungen der Richtlinie (EU) 2022/2561
Artikel 28 Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1724
Artikel 29 Umsetzung
Artikel 30 Aufhebung
Artikel 31 Inkrafttreten
Artikel 32 Adressaten
| Anhang I Standardspezifikationen und Bestimmungen für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine |
| Teil A1: Allgemeine Spezifikationen für den physischen Führerschein |
| Abbildung 1: Muster für den Unionsführerschein |
| Teil A2: Spezifikationen zum Schutz des physischen Führerscheins vor Fälschung |
| Teil B: Spezifikationen für Mikrochips in physischen Führerscheinen |
| Teil B1: Allgemeine Anforderungen an Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten |
| Titel 1 Abkürzungen |
| Titel 2 Auf dem Mikrochip gespeicherte Daten |
| 1. Harmonisierte obligatorische und fakultative Führerscheindaten |
| 2. Zusätzliche Daten |
| Titel 3 Mikrochip |
| 1. Art des Speichermediums |
| 2. Anwendungen |
| Titel 4 Logische Datenstruktur für Mikrochips der Unionsführerscheinanwendung |
| 1. Logische Datenstruktur |
| 2. Obligatorische Datengruppen |
| 3. Zusätzliche Datengruppen |
| Titel 5 Datensicherheitsmechanismen |
| 1. Überprüfung der Authentizität |
| 2. Zugangsbeschränkung |
| Titel 6 Datendarstellung |
| 1. Formatierung der Daten in DG 1 |
| 2. Logisches Aufzeichnungsformat |
| Teil B2: Liste der anwendbaren Normen für Führerscheine, die ein Speichermedium enthalten |
| Teil B3: Verfahren für die Typgenehmigung der Union sin Bezug auf Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten |
| Titel 1 Allgemeine Bestimmungen |
| Titel 2 Sicherheitszertifikat |
| Titel 3 Funktionszertifikat |
| Titel 4 Typgenehmigungsbogen der Union |
| 1. Musterbogen |
| 2. Nummerierungssystem |
| Teil B4: Muster eines Typgenehmigungsbogens der Union für Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten |
| Teil C: Spezifikationen für den digitalen Führerschein |
| Teil D: In den Unionsführerschein aufzunehmende Daten |
| Teil E: Codes der Union und der Mitgliedstaaten |
| Titel 1 Fahrzeugführer (medizinische Gründe) |
| Titel 2 Fahrzeuganpassungen |
| Titel 3 Codes für Beschränkungen |
| Titel 4 Angaben für Verwaltungszwecke |
| Anhang II Mindestanforderungen an die Fahrprüfungen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen beim führen eines Kraftfahrzeugs |
| Teil I Mindestanforderungen an die Fahrprüfungen |
| Titel A Theoretische Prüfung |
| Titel B Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen |
| Teil II Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen beim führen eines Kraftfahrzeugs |
| Anhang III Mindestanforderungen an die Tauglichkeit zum führen eines Kraftfahrzeugs |
| Begriffsbestimmungen |
| Titel 1 Sehvermögen |
| Titel 2 Hörvermögen |
| Titel 3 Personen mit einer körperlichen Behinderung |
| Titel 4 Herz-Kreislauf-Erkrankungen |
| Titel 5 Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit) |
| Titel 6 Krankheiten des Nervensystems und obstruktives Schlafapnoe-Syndrom |
| Titel 7 Krankheiten des Nervensystems |
| Titel 8 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom |
| Titel 9 Epilepsie |
| Titel 10 Geistige Einschränkungen |
| Titel 11 Alkohol |
| Titel 12 Drogen und Arzneimittel |
| Titel 13 Nierenerkrankungen |
| Titel 14 Verschiedene Bestimmungen |
| Anhang IV Mindestanforderungen an Personen, die praktische Fahrprüfungen abnehmen |
| Anhang V Mindestanforderungen an Fahrzeugführerschulung und Fahrprüfung für Fahrzeugkombinationen, einschließlich Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, für Wohnmobile und für Einsatzfahrzeuge |
| Titel A Kombinationen |
| 1. Die Dauer der Fahrzeugführerschulung beträgt mindestens sieben Stunden. |
| 2. Inhalt der Fahrzeugführerschulung |
| 3. Dauer und Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen |
| Titel B Wohnmobile und Einsatzfahrzeuge |
| 2. Inhalt der Fahrzeugführerschulung |
| 3. Dauer und Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen |
| Anhang VI Mindestanforderungen an Fahrzeugführerschulung und Fahrprüfung für Krafträder der Klasse a (Stufenweiser Zugang) |
| Anhang VII Entsprechungstabelle |