Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2210
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Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vorschriften für Waren

Artikel 2 Empfänger

Artikel 3 Erhalt der Waren

Artikel 4 Abgabe einer Erklärung zum Erhalt

Kapitel III
Vorschriften für Veredelungserzeugnisse

Artikel 5 Person, die die Wiederausfuhranmeldung für die Veredelungserzeugnisse abgibt

Artikel 6 Wiederausfuhr von Veredelungserzeugnissen

Artikel 7 Angaben in der Abrechnung

Kapitel IV
Vorschriften für Waren und Veredelungserzeugnisse

Artikel 8 Angaben in der Wiederausfuhranmeldung, der Wiederausfuhrmitteilung oder der summarischen Ausgangsanmeldung

Artikel 9 Kontrollen durch die Zollbehörden

Artikel 10 CBAM-Erklärung

Artikel 11 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten für Zolldienstleistungen

Artikel 12 Inkrafttreten

Anhang I Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für die elektronische Erklärung zum Erhalt für CBAM-Waren, die in die ausschließliche Wirtschaftszone oder auf den Festlandsockel verbracht werden

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Titel II
Formate, Kardinalitäten und Verweise auf geltende Codelisten für die gemeinsamen Datenanforderungen für die elektronische Erklärung zum Erhalt für CBAM-Waren, die in die ausschließliche Wirtschaftszone oder auf den Festlandsockel verbracht werden

Abschnitt 1 - Einleitung

Abschnitt 2 - Tabelle der Datenelemente

Abschnitt 3 - Anmerkungen zu den Datenanforderungen

Titel III
Codes in Verbindung mit der elektronischen Erklärung zum Erhalt für CBAM-Waren, die in die ausschließliche Wirtschaftszone oder auf den Festlandsockel verbracht werden

Abschnitt 1 - Einleitung

Abschnitt 2 - Codes in den Codelisten

Anhang II