VO (EU) 2025/2210
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Kapitel I
Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Vorschriften für Waren
Artikel 2 Empfänger
Artikel 3 Erhalt der Waren
Artikel 4 Abgabe einer Erklärung zum Erhalt
Kapitel III
Vorschriften für Veredelungserzeugnisse
Artikel 5 Person, die die Wiederausfuhranmeldung für die Veredelungserzeugnisse abgibt
Artikel 6 Wiederausfuhr von Veredelungserzeugnissen
Artikel 7 Angaben in der Abrechnung
Kapitel IV
Vorschriften für Waren und Veredelungserzeugnisse
Artikel 8 Angaben in der Wiederausfuhranmeldung, der Wiederausfuhrmitteilung oder der summarischen Ausgangsanmeldung
Artikel 9 Kontrollen durch die Zollbehörden
Artikel 10 CBAM-Erklärung
Artikel 11 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten für Zolldienstleistungen
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang I Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für die elektronische Erklärung zum Erhalt für CBAM-Waren, die in die ausschließliche Wirtschaftszone oder auf den Festlandsockel verbracht werden
Titel I
Allgemeine Bestimmungen
Titel II
Formate, Kardinalitäten und Verweise auf geltende Codelisten für die gemeinsamen Datenanforderungen für die elektronische Erklärung zum Erhalt für CBAM-Waren, die in die ausschließliche Wirtschaftszone oder auf den Festlandsockel verbracht werden
Abschnitt 1 - Einleitung
Abschnitt 2 - Tabelle der Datenelemente
Abschnitt 3 - Anmerkungen zu den Datenanforderungen
Titel III
Codes in Verbindung mit der elektronischen Erklärung zum Erhalt für CBAM-Waren, die in die ausschließliche Wirtschaftszone oder auf den Festlandsockel verbracht werden
Abschnitt 1 - Einleitung
Abschnitt 2 - Codes in den Codelisten