Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2289
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang I

Tabelle 1: Gerätebatterien

Tabelle 2: Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien)

Tabelle 3: Starterbatterien

Tabelle 4: Industriebatterien

Tabelle 5: Elektrofahrzeugbatterien

Tabelle 6: Recyclingeffizienzquote nach chemischer Zusammensetzung der Batterien

Tabelle 7: Quote der stofflichen Verwertung nach Material

Anhang II

Tabelle 1: Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung von Blei-Säure-Batterien

Tabelle 2: Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung von Lithium-Batterien

Tabelle 3: Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung von Nickel-Cadmium-Batterien

Tabelle 4: Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung sonstiger Altbatterien

Anhang III Format für den begleitenden Qualitätskontrollbericht zu den Daten gemäß Anhang I

Teil 1
Allgemeine Angaben Mitgliedstaat

Teil 2
Datenquellen, Validierung der Daten und Abdeckung durch das Berichterstattungssystem

A. Menge der Batterien, die in einem Mitgliedstaat erstmals auf dem Markt bereitgestellt wurden und Menge der gesammelten und behandelten Altbatterien

A.1. Abzug der Batterien, die das Hoheitsgebiet verlassen haben, bevor sie an Endnutzer verkauft wurden, von der Menge der Batterien, die in einem Mitgliedstaat erstmals auf dem Markt bereitgestellt wurden

A.2. Gesammelte Altbatterien

A.3. Gesammelte Altbatterien, die zwecks Recycling, Vorbereitung zum Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Vorbereitung zur Umnutzung in ein Drittland ausgeführt wurden

B. Behandlung, Recyclingeffizienzquoten und Quoten der stofflichen Verwertung

B.1. Behandlungssysteme und operative Bedingungen

B.2. Außerhalb des Mitgliedstaats erzeugte Outputfraktionen

B.3. Aggregation von Daten zur Recyclingeffizienz

B.4. Aggregation von Daten zur stofflichen Verwertung

C. Datenquellen

C.1. Daten zu Batterien, die in einem Mitgliedstaat erstmals auf dem Markt bereitgestellt wurden (für alle Kategorien)

C.2. Daten zu gesammelten Altbatterien (für alle Kategorien)

C.3. Daten zu Altbatterien, die zwecks Recycling, Vorbereitung zum Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Vorbereitung zur Umnutzung in ein Drittland ausgeführt wurden (für alle Kategorien)

C.4. Daten zu Industriealtbatterien und Elektrofahrzeugaltbatterien, die zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zur Vorbereitung zur Umnutzung geliefert wurden

C.5. Daten zur Recyclingeffizienz von Altbatterien (für alle chemischen Zusammensetzungen)

C.6. Daten zur stofflichen Verwertung von Altbatterien (für alle Materialien)

D. Datenqualität und -Validierung

D.1. Qualität der Datenquellen und Schätzungen

D.2. Verfahren für die Validierung der Datengenauigkeit

D.3. Sortierung der Batterien in die richtige Kategorie

E. Vollständigkeit der Daten und Abdeckung durch das Berichterstattungssystem

E.1. Allgemeines

E.2. Schwierigkeiten bei der Datenerhebung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland

F. Plausibilität der Daten

G. Sonstige Differenzen oder Abweichungen von der Berichterstattung in den Vorjahren

H.