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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2356 des Rates vom 20. November 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2025/2356 vom 20.11.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1485 angenommen.
(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die Repressionen in Russland.
(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass zehn natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 aufgenommen werden sollten.
(4) Die Verordnung (EU) 2024/1485 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2025.
| Anhang |
In Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 werden die folgenden Einträge unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" aufgenommen: