Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2359
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 Überwachung und Überprüfung

Artikel 4

Anhang Methode zur Bestimmung der Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe mit Ausnahme wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe

A. Methode

B. "Standardwerte" für THG-Intensitäten von Einsatzstoffen

Tabelle 1: Standardmäßige Lebenszyklus-THG-Emissionen verschiedener Energieeinsatzstoffe, ausgedrückt in g Stoff/MJ des Erzeugnisses; andere Treibhausgase als CO2 werden durch Multiplikation ihrer Menge mit den entsprechenden Werten für ihr Treibhauspotenzial gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2020/1044 der Kommission (18)in CO2-Äquivalent umgerechnet. Ausgenommen sind Emissionen aus der Verbrennung des Brennstoffs in der Nutzungsphase

Tabelle 2: Standardmäßige Lebenszyklus-THG-Emissionen von Materialeinsatzstoffen

C. THG-Emissionsintensität von Strom

Tabelle 3: Standardemissionsfaktoren für die stationäre Verbrennung [g CO2-Äq/MJ Brennstoff auf der Grundlage des unteren Heizwerts]

Tabelle 4: Standardemissionsfaktoren für die stationäre Verbrennung von Brennstoffen aus Biomasse [g CO2-Äq/MJ Brennstoff auf der Grundlage des unteren Heizwerts]

Tabelle 5: Emissionsintensität des erzeugten Stroms und des Nettoimportstroms in den Mitgliedstaaten in den Jahren 2019 bis 2023