VO (EU) 2025/2359
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Artikel 3 Überwachung und Überprüfung
Anhang Methode zur Bestimmung der Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe mit Ausnahme wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe
A. Methode
B. "Standardwerte" für THG-Intensitäten von Einsatzstoffen
Tabelle 1: Standardmäßige Lebenszyklus-THG-Emissionen verschiedener Energieeinsatzstoffe, ausgedrückt in g Stoff/MJ des Erzeugnisses; andere Treibhausgase als CO2 werden durch Multiplikation ihrer Menge mit den entsprechenden Werten für ihr Treibhauspotenzial gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2020/1044 der Kommission (18)in CO2-Äquivalent umgerechnet. Ausgenommen sind Emissionen aus der Verbrennung des Brennstoffs in der NutzungsphaseTabelle 2: Standardmäßige Lebenszyklus-THG-Emissionen von Materialeinsatzstoffen
C. THG-Emissionsintensität von Strom
Tabelle 3: Standardemissionsfaktoren für die stationäre Verbrennung [g CO2-Äq/MJ Brennstoff auf der Grundlage des unteren Heizwerts]Tabelle 4: Standardemissionsfaktoren für die stationäre Verbrennung von Brennstoffen aus Biomasse [g CO2-Äq/MJ Brennstoff auf der Grundlage des unteren Heizwerts]
Tabelle 5: Emissionsintensität des erzeugten Stroms und des Nettoimportstroms in den Mitgliedstaaten in den Jahren 2019 bis 2023