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Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Beschluss (EU) 2025/2381 des Rates vom 13. November 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven

(ABl. L 2025/2381 vom 24.11.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven 1 (im Folgenden "Übereinkommen").

(2) Angesichts der Bedeutung dieses Sektors für die Wirtschaft der Union liegt es im Interesse der Union, an den bevorstehenden Verhandlungen im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden "Rat der Mitglieder") zur Änderung des Übereinkommens teilzunehmen. Der institutionelle Rahmen des Übereinkommens sollte aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf einige seiner Ziele, das Verfahren zur Festlegung der Beiträge der Mitglieder und das Verfahren für die Annahme von Änderungen des Übereinkommens.

(3) Gemäß Artikel 32 des Übereinkommens kann der Rat der Mitglieder Beschlüsse fassen, durch die das Übereinkommen geändert wird

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Die Kommission wird ermächtigt, an den Verhandlungen zur Änderung des Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven teilzunehmen.

(2) Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.

Artikel 2

Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe "Grundstoffe" (PROBA) geführt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2025.

1) ABl. L 293 vom 28.10.2016 S. 4. ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2016/1892/oj.


ENDE

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(Stand: 02.12.2025)

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