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Beschluss (GASP) 2025/2469 des Rates vom 4. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
(ABl. L 2025/2469 vom 05.12.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 7. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2026 verlängert werden. Die Einträge zu 27 natürlichen Personen und 12 Organisationen im jenem Anhangsollten aktualisiert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2025.
| Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert: