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Beschluss (GASP) 2025/2507 des Rates vom 8. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 2025/2507 vom 09.12.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo angenommen.
(2) Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP durch die Einfügung autonomer restriktiver Maßnahmen in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP geändert.
(3) Aufgrund einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sowie in Anbetracht der einschlägigen Umstände und angesichts der ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2026 verlängert werden.
(4) Auf der Grundlage aktualisierter Informationen sollten die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführten Personen geändert werden. Der Eintrag zu einer Person sollte gestrichen werden.
(5) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 9 Absatz 2 wird das Datum "12. Dezember 2025" durch das Datum "12. Dezember 2026" ersetzt.
2. Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2025.
2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/2231/oj).
| Anhang |
Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt " a Personen" wird Eintrag 41 gestrichen;
2. In Abschnitt " a Personen" werden die Einträge 12, 20, 28, 36, 40, 42, 43 und 44 durch die folgenden Einträge ersetzt:
| Name(n) | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
| "12. | Justin BITAKWIRA | alias Bihona-Hayi Position: nationaler Abgeordneter, verantwortlich für die Wazalendo in Süd-Kivu Geburtsdatum: 5.12.1960 Geburtsort: Lemera, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Politiker, ehemaliger nationaler Minister und Präsident der Allianz für die Republik und das Nationalbewusstsein. |
Justin Bitakwira ist ein kongolesischer Politiker, ehemaliger Regierungsminister und Mitglied der Partei 'Union für die kongolesische Nation'. Im Februar 2025 wurde er von Präsident Tshisekedi zum Verantwortlichen für die Wazalendo in Süd-Kivu im nationalen Parlament ernannt. In seinen öffentlichen Reden hat er wiederholt zu Gewalt aufgestachelt und zu Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber der Gemeinschaft der Banyamulenge aufgerufen, die von bewaffneten Gruppen ins Visier genommen und angegriffen wurde. Diese hetzerischen Reden und Narrative tragen dazu bei, den Konflikt und die Gewalt in der DRK anzufachen, insbesondere in der Region Hauts-Plateaux, die von Konflikten zwischen Gemeinschaften geprägt ist. Justin Bitakwira ist daher verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK durch Aufstachelung zu Gewalt. |
8.12.2022 |
| 20. | Charles SEMATAMA | alias Sebanyana |
(Stand: 15.12.2025)
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