Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2509
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Warenverkehr
Artikel 5 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Artikel 6 Warnhinweise
Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 7 Pflichten der Hersteller
Artikel 8 Bevollmächtigte
Artikel 9 Pflichten der Einführer
Artikel 10 Pflichten der Händler
Artikel 11 Pflichten der Fulfilment-Dienstleister
Artikel 12 Umstände, unter denen die Pflichten der Hersteller auch für andere Personen gelten
Artikel 13 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III
Pflichten der Anbieter von Online-Marktplätzen
Artikel 14 Spezifische Pflichten in Bezug auf die Spielzeugsicherheit bei Anbietern von Online-Marktplätzen
Kapitel IV
Konformität des Spielzeugs
Artikel 15 Konformitätsvermutung für Spielzeuge
Artikel 16 Gemeinsame Spezifikationen
Artikel 17 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 18 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel V
Digitaler Produktpass
Artikel 19 Digitaler Produktpass
Artikel 20 Technische Gestaltung und Einsatz des digitalen Produktpasses
Artikel 21 Datenträger und eindeutige Kennungen
Artikel 22 Register für digitale Produktpässe
Artikel 23 Zollkontrollen im Zusammenhang mit dem digitalen Produktpass
Artikel 24 Unterstützung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
Kapitel VI
Konformitätsbewertung
Artikel 25 Sicherheitsbewertung
Artikel 26 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 27 Technische Unterlagen
Kapitel VII
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 28 Notifizierung
Artikel 29 Notifizierende Behörden
Artikel 30 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 31 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 32 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 33 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
Artikel 34 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 35 Anträge auf Notifizierung
Artikel 36 Notifizierungsverfahren
Artikel 37 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 38 Änderungen der Notifizierungen
Artikel 39 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 40 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 41 Beschwerde gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Artikel 42 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 43 Erfahrungsaustausch
Artikel 44 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII
Marktüberwachung
Artikel 45 Verfahren zur Behandlung von Spielzeugen, die ein Risiko darstellen, auf nationaler Ebene
Artikel 46 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 47 Formale Nichtkonformität
Artikel 48 Maßnahmen der Kommission in Bezug auf Spielzeuge, die ein Risiko darstellen
Kapitel IX
Übertragene Befugnisse und Ausschussverfahren
Artikel 49 Übertragene Befugnisse
Artikel 50 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 51 Anträge auf Bewertung für die Zwecke des Artikels 49 Absatz 6
Artikel 52 Stellungnahmen der ECHA
Artikel 53 Ausschussverfahren
Kapitel X
Vertraulichkeit und Sanktionen
Artikel 54 Vertraulichkeit
Artikel 55 Sanktionen
Kapitel XI
Schlussbestimmungen
Artikel 56 Aufhebung
Artikel 57 Übergangsbestimmungen
Artikel 58 Bewertung und Überprüfung
Artikel 59 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Produkte, für die diese Verordnung nicht gilt
Teil I
Teil II
Anhang II Besondere Sicherheitsanforderungen
Teil I
Physikalische und mechanische Eigenschaften
Teil II
Entzündbarkeit
Teil III
Chemische Eigenschaften
Teil IV
Elektrische Eigenschaften
Teil V
Hygiene
Teil VI
Radioaktivität
Anlage Besondere Bedingungen für das Vorhandensein bestimmter chemischer Stoffe oder Gemische in Spielzeug
Teil A
Stoffe, die besonderen Grenzwerten unterliegen
Teil B
Stoffe, die besonderen Kennzeichnungsvorschriften unterliegen
Teil C
Gestattetes Vorhandensein von Stoffen, die allgemeinen Verboten gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 unterliegen
Teil D
In Spielzeug verbotene Bisphenole
Anhang III Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
1. Allgemeine Regeln - Präsentation
2. Spielzeug, das nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist
3. Aktivitätsspielzeug
4. Funktionelles Spielzeug
5. Chemisches Spielzeug
6. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Roller und Spielzeugfahrräder
7. Wasserspielzeug
8. Spielzeug in Lebensmitteln
9. Imitationen von Schutzmasken und -helmen
10. Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schnüren, Bändern, elastischen Bändern oder Gurten quer über eine Wiege, ein Kinderbett oder einen Kinderwagen gespannt zu werden
11. Verpackung für Duftstoffe in Brettspielen für den Geruchssinn, Kosmetikkoffern und Spielen für den Geschmackssinn
Anhang IV Konformitätsbewertungsverfahren
Teil I
Modul A: Interne Fertigungskontrolle
1.
2. Technische Unterlagen
3. Herstellung
4. CE-Kennzeichnung und digitaler Produktpass
5. Bevollmächtigter
Teil II
Modul B: EU-Baumusterprüfung
Teil III
Modul C: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
1.
2. Herstellung
3. CE-Kennzeichnung und digitaler Produktpass
4. Bevollmächtigter
Anhang V In die technischen Unterlagen aufzunehmende Elemente
(gemäß Artikel 27)
Anhang VI Digitaler Produktpass
Teil I
Teil II
Anhang VII Liste der Warencodes und Warenbezeichnungen für die Zwecke von Artikel 23 Absatz 6
Anhang VIII Entsprechungstabelle