Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2547
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Verwendung von tatsächlichen Werten
Artikel 2 Tatsächliche Werte
Artikel 3 Systemgrenzen
Artikel 4 Herstellungsverfahren und funktionelle Einheit
Artikel 5 Überwachungsmethodik auf Anlagenebene
Artikel 6 Zuordnung von Emissionen zu Waren
Artikel 7 Ermittlung des Berichtszeitraums
Artikel 8 Verwendung von tatsächlichen Werten für Strom und indirekte Emissionen
Artikel 9 Indirekte Emissionen bei Verwendung von Strom aus mehreren Quellen
Artikel 10 Emissionsbericht des Anlagenbetreibers
Kapitel 3
Verwendung von Standardwerten
Artikel 11 Standardwerte
Artikel 12 Alternative Standardwerte
Kapitel 4
Besondere Vorschriften für komplexe Waren
Artikel 13 Berichtszeitraum für Vorläuferstoffe
Artikel 14 In verschiedenen Berichtszeiträumen oder in verschiedenen Anlagen hergestellte Vorläuferstoffe
Artikel 15 Kombinierte Verwendung von tatsächlichen Werten und Standardwerten
Kapitel 5
Schlussbestimmung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Begriffsbestimmungen, funktionelle Einheit und Systemgrenzen
1. Begriffsbestimmungen
2. Zuordnung der KN-Codes zu den zusammengefassten Warenkategorien
Tabelle 1: Zuordnung der KN-Codes zu zusammengefassten Warenkategorien
3. Funktionelle Einheit und Systemgrenzen
3.1. Sektorübergreifende Vorschriften
3.2. Gebrannter Ton und Lehm
3.3. Zementklinker
3.4. Zement
3.5. Tonerdezement
3.6. Wasserstoff
3.7. Ammoniak
3.8. Salpetersäure
3.9. Harnstoff
3.10. Gemischte Düngemittel
3.11. Eisenerzsinter
3.12. FeMn (Ferromangan), FeCr (Ferrochrom) und FeNi (Ferronickel)
3.13. Roheisen
3.14. DRI (Direkt reduziertes Eisen)
3.15. Rohstahl
3.16. Eisen- oder Stahlerzeugnisse
3.17. Aluminium in Rohform
3.18. Aluminiumerzeugnisse
3.19. Strom
Anhang II Vorschriften für die Bestimmung des Datensatzes von Herstellungsverfahren auf Anlagenebene
A. Grundsätze und allgemeine Anforderungen
A.1. Gesamtansatz
A.2. Überwachungsgrundsätze
A.3. Auf die beste verfügbare Datenquelle gestützte Methoden
A.4. Besondere Bestimmungen zur Untergliederung von Anlagen in Herstellungsverfahren
A.5. Überwachungsplan
B. Überwachung der direkten Emissionen auf Anlagenebene
B.1. Vollständige Erfassung der Stoffströme und Emissionsquellen
B.2. Wahl der Überwachungsmethodik
B.3. Formeln und Parameter für die auf Berechnung beruhende Überwachungsmethodik für CO2
B.4. Anforderungen an Tätigkeitsdaten
B.5. Anforderungen an die Berechnungsfaktoren für CO2
Tabelle 1: Mindesthäufigkeiten der Analysen
B.6. Anforderungen an eine auf Messung beruhende Methodik für CO2 und N2O
B.7. Anforderungen an die Bestimmung der PFC-Emissionen
Tabelle 2: Technologiespezifische Emissionsfaktoren, bezogen auf Tätigkeitsdaten für die Steigungsmethode
Tabelle 3: Technologiespezifische Emissionsfaktoren, bezogen auf Überspannungsdaten
B.8. Anforderungen bei CO2-Weiterleitungen
B.9. Sektorspezifische Anforderungen
C. Wärmeströme
C.1. Vorschriften für die Bestimmung der Nettomenge messbarer Wärme
D. Strom
D.1. Berechnung der strombezogenen Emissionen
D.2. Vorschriften für die Bestimmung des Emissionsfaktors von in das Zollgebiet der Union eingeführtem Strom
D.3. Vorschriften für die Bestimmung der für die Erzeugung anderer Waren als Strom verwendeten Strommengen
D.4. Vorschriften für die Bestimmung der indirekten grauen Emissionen von Strom, der für die Herstellung anderer Waren als Strom verwendet wird
E. Überwachung von Vorläuferstoffen
F. Überwachung der Aktivitätsraten
G. Standardfaktoren zur Verwendung in der Überwachung direkter Emissionen auf Anlagenebene
Tabelle 1: Brennstoff-Emissionsfaktoren, bezogen auf den NCV, und untere Heizwerte je Brennstoffmasse
Tabelle 2: Brennstoff-Emissionsfaktoren, bezogen auf den NCV, und untere Heizwerte je Masse des Biomassematerials
Tabelle 3: Stöchiometrischer Emissionsfaktor für Prozessemissionen aus der Karbonatzersetzung (Methode A)
Tabelle 4: Stöchiometrischer Emissionsfaktor für Prozessemissionen aus der Karbonatzersetzung auf Basis von Erdalkalioxiden (Methode B)
Tabelle 5: Emissionsfaktoren für Prozessemissionen aus anderen Prozessmaterialien (Eisen- und Stahlproduktion und Verarbeitung von Eisenmetallen) (13)
Tabelle 6: Treibhauspotenziale
Anhang III Vorschriften über die Zuordnung von Emissionen zu Waren
A. Grundsätze für die Zuordnung von Daten zu Herstellungsverfahren
A.1. Zuordnung bei verfügbaren Daten
A.2. Zuordnung bei fehlenden Daten oder multifunktionalen Verfahren
A.3. Berechnungsmethoden
B. Berechnung der spezifischen grauen Emissionen komplexer Waren
C. Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme
Tabelle 1: Referenz-Effizienzfaktoren für die Stromerzeugung
Tabelle 2: Referenz-Effizienzfaktoren für die Wärmeerzeugung
Anhang IV Vorlage für den Emissionsbericht des Anlagenbetreibers
1. Überblick über den Emissionsbericht des Anlagenbetreibers
1.1. Vorlage für die Mindestangaben, die im Emissionsbericht des Anlagenbetreibers im Vergleich zum zusammenfassenden Emissionsbericht enthalten sein müssen
1.2. Zusammenfassender Emissionsbericht des Anlagenbetreibers
2. In den Emissionsbericht aufzunehmende sektorspezifische Parameter
Anhang V Regionenspezifische Anpassungen von Standardwerten