Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2551
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Akkreditierung und Entzug der Akkreditierung
Abschnitt 1
Verfahren
Artikel 2 Umfang der Begutachtung durch nationale Akkreditierungsstellen
Artikel 3 Antrag auf Akkreditierung
Artikel 4 Anträge auf Akkreditierung, die von gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 akkreditierten Antragstellern gestellt werden
Artikel 5 Begutachtung von Anträgen auf Akkreditierung
Artikel 6 Entscheidung über die Akkreditierung und Akkreditierungsurkunde
Artikel 7 Erneute Begutachtung
Artikel 8 Erweiterung des Akkreditierungsbereichs
Artikel 9 Aussetzung und Entzug der Akkreditierung sowie Einschränkung des Akkreditierungsbereichs
Abschnitt 2
Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen
Artikel 10 Kompetenzanforderungen an Begutachter
Artikel 11 Technische Sachverständige für Akkreditierungen
Artikel 12 Zugang zu Informationen, Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Kapitel III
Kontrolle und Beaufsichtigung der akkreditierten Prüfstellen
Abschnitt 1
Kontrolle der Prüfstellen
Artikel 13 Allgemeine Kontrollanforderung
Artikel 14 Jährliche Überwachungsprüfung
Artikel 15 Außerordentliche Begutachtung
Artikel 16 Beschwerden
Abschnitt 2
Informationsaustausch und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung der Prüfstellen
Artikel 17 Informationsaustausch und Zusammenarbeit
Artikel 18 Informationsaustausch über Akkreditierungsurkunden und Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 19 Akkreditierungsprogramm und Managementbericht
Artikel 20 Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der Kommission
Artikel 21 Mitteilung von Informationen von der zuständigen Behörde an die nationale Akkreditierungsstelle
Artikel 22 Mitteilungen von Prüfstellen
Kapitel IV
Gegenseitige Anerkennung und Beurteilung unter Gleichrangigen der Akkreditierungsstellen
Artikel 23 Gegenseitige Anerkennung von Prüfstellen
Artikel 24 Beurteilung unter Gleichrangigen
Artikel 25 Korrekturmaßnahmen
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 26 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Akkreditierungsbereich
Anhang II Anforderungen an Prüfstellen
1. Kompetenzanforderungen an Prüfstellen
1.1. Kompetenzprozess, Kompetenzkriterien und Leistungsüberwachung
1.1.1. Kontinuierlicher Kompetenzprozess
1.1.2. Überwachung und Evaluierung
1.2. Kompetenzanforderungen an CBAM-Prüfer
1.3. Kompetenzanforderungen an unabhängige Überprüfer
1.4. Hinzuziehen von technischen Sachverständigen für Prüfungen
1.5. Verfahren für Prüftätigkeiten
1.5.1. Verfahren und Prozesse für Prüftätigkeiten
1.5.2. Qualitätsmanagementsystem
1.5.3. Zusätzliche Verfahren
1.6. Aufzeichnungen und Kommunikation
1.7. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
1.7.1. Allgemeine Grundsätze
1.7.2. Untragbare Risiken
1.7.3. Interessenkonflikt
1.7.4. Auslagerung von Prüftätigkeiten
1.7.5. Prozess zur Gewährleistung der dauerhaften Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
1.7.6. Aufeinanderfolgende Prüfungen derselben Anlage
2. Anforderungen an Prüftätigkeiten
2.1. Allgemeine Pflichten der Prüfstelle
2.1.1. Allgemeine Pflichten bezüglich der Prüfung
2.1.2. Allgemeine Pflichten während der Prüfung
2.2. Vorvertragliche Pflichten und Zeitaufwand
2.3. Von Betreibern bereitgestellte Informationen
2.4. Strategische Analyse
2.4.1. Beurteilung der voraussichtlichen Art, des voraussichtlichen Umfangs und der voraussichtlichen Komplexität der Prüfaufgaben
2.4.2. Einholen von Informationen
2.4.3. Auswertung der Informationen
2.5. Risikoanalyse
2.6. Prüfplan
2.6.1. Mindestvorgaben für den Inhalt des Prüfplans
2.6.2. Durchführung und Aktualisierung des Prüfplans
2.7. Prüftätigkeiten
2.8. Analytische Verfahren
2.9. Datenprüfung
2.10. Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Überwachungsmethodik
2.11. Heranziehen von anderen Prüfungen
2.11.1. Ausgangsstoffe, die in der Anlage verwendet, aber nicht hergestellt werden
2.11.2. Verwendung tatsächlicher Werte für in der Anlage hergestellte nicht in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführte Waren
2.12. Probenahme
2.13. Physische Standortbegehungen
2.14. Berichtigung von Falschangaben, Beseitigung von Nichtübereinstimmungen und Verstößen
2.14.1. Ermittlung und Beseitigung von Falschangaben, Nichtübereinstimmungen und Verstößen
2.14.2. Nicht berichtigte Falschangaben, Nichtübereinstimmungen und Verstöße
2.15. Unabhängige Überprüfung
2.15.1. Überprüfung der internen Prüfunterlagen und des Prüfberichts
2.15.2. Beglaubigung des Prüfberichts
2.16. Interne Prüfunterlagen
2.16.1. Zusammenstellung der internen Prüfunterlagen
2.16.2. Zugang zu den internen Prüfunterlagen
2.17. Prüfbericht
2.17.1. Akkreditierungsbereiche
2.17.2. Prüfgutachten
2.17.3. Ausstellung des Prüfberichts
2.18. Eingeschränkter Prüfumfang
2.19. Behandlung weiterhin bestehender nichtwesentlicher Nichtübereinstimmungen
2.20. Verbesserung des Überwachungs- und Berichterstattungsprozesses