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Regelwerk, EU 2025, Betriebssicherheit - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2565 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen unter allen Aspekten und des Globalen Rahmens für Munition

(ABl. L 2025/2565 vom 16.12.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 19. November 2018 hat der Rat die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel "Gefahren abwenden, Bürger schützen" (im Folgenden "EU-SALW-Strategie") angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) vorgegeben werden. In der EU-SALW-Strategie wird das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden "VN-Aktionsprogramm") als globaler Rahmen zur Bekämpfung der Bedrohung durch unerlaubte SALW betrachtet und seine vollständige und wirksame Umsetzung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene unterstützt.

(2) Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1965 1 angenommen, mit dem die Unterstützung des VN-Aktionsprogramms durch die Union fortgesetzt wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1965 und anderer einschlägiger EU-Unterstützung konnten das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), seine regionalen Zentren und Durchführungspartner Projekte zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und Munition in Afrika, Asien und im Pazifik, Lateinamerika und der Karibik durchführen.

(3) Am 28. Juni 2024 haben die Staaten auf der vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen einvernehmlich ein zukunftsorientiertes Abschlussdokument angenommen. Die Staaten haben sich kollektiv auf Wege zur weiteren Bekämpfung von unerlaubten SALW geeinigt, darunter die Einsetzung einer neuen, staatlich geleiteten, offenen technischen Sachverständigengruppe (Open-ended Technical Expert Group - OETEG), die sich mit den Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konzeption von SALW, mit der Verbesserung geschlechtergerechter SALW-Kontrolle und mit der stärkeren Beteiligung junger Menschen an SALW-Kontrollprozessen befassen soll.

(4) Am 27. Juni 2025 wurden auf einer Vorbereitungstagung der Staaten zum Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer Empfehlungen zur Vorbereitung der Tagung der Staaten im Jahr 2027 und zu Verfahren und Modalitäten für die wirksame Umsetzung des Globalen Rahmens angenommen, einschließlich Empfehlungen an das VN-Sekretariat, dessen Abteilung das UNODa ist.

(5) Der Rat hat am 14. April 2025 Schlussfolgerungen über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern angenommen, die unter anderem die Stärkung multilateraler Verpflichtungen wie des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens betrafen sowie die Verbesserung der technischen Umsetzung durch Maßnahmen wie Bestandsverwaltung (auch durch Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in Drittstaaten), Registrierung, Kontrolle der Verbringung und Rückverfolgung

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Im Einklang mit der SALW-Strategie der EU besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die Verbreitung von illegalen Waffen und Munition zu verringern und ihre verheerenden menschlichen Kosten zu verhindern. Dies wird erreicht werden durch:

  1. die Stärkung der einschlägigen internationalen Rahmen und der globalen politischen Rahmen und
  2. die Umwandlung globaler politischer Rahmen in konkrete Maßnahmen durch die Unterstützung multilateraler Prozesse, regionale Zusammenarbeit und gezielte nationale Unterstützung, die zur Bekämpfung illegaler SALW und Munition und gleichzeitig zur Verhinderung bewaffneter Gewalt und Konflikte beitragen.
    Ziel des Projekts ist es, die Widerstandsfähigkeit von Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken, um den illegalen Handel mit Waffen und Munition aufgrund von Umlenkung zu verhindern, und die Waffen- und Munitionsverwaltung weltweit zu stärken.

(2) Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:

  1. Die Stärkung zukunftsorientierter und handlungsorientierter politischer Ergebnisse im Rahmen des Allgemeinen Rahmens, des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments,
  2. die Unterstützung der koordinierten und verstärkten Umsetzung der internationalen Instrumente auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene und
  3. die Nutzung der SALW- und Munitionskontrolle in umfassenderen Rahmen für Friedens- und Sicherheitsbemühungen, um bewaffnete Gewalt wirksamer zu verhindern und Frieden und Entwicklung zu fördern.

(3) Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.

Artikel 2

(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") zuständig.

(2) Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1

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(Stand: 19.12.2025)

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