Leitl. C/2025/2238
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1. Einleitung
Tabelle 1: Allgemeiner Überblick über die Ziele für erneuerbare Energie für den Wärme- und Kältesektor gemäß der überarbeiteten RED
2. Begriffsbestimmung für Abwärme und -kälte in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
3. Anrechnung des Anteils erneuerbarer Energie gemäß Artikel 23
3.1. Allgemeiner Überblick über Artikel 233.2. Neue Elemente von Artikel 23
3.3. Durchschnittliche jährliche Erhöhung
Tabelle 2: Beispiel für die resultierenden, bis 2025 und 2030 zu erreichenden Anteile erneuerbarer Energie
3.4. Flexibilitätsregelungen für Abwärme und -kälte und für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
Abbildung 1: Beispiel für die Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelung für Abwärme und -kälte und/oder Elektrizität aus erneuerbaren Quellen in Höhe von insgesamt 0,3 Prozentpunkten.Abbildung 2: Beispiel für die maximale Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelung für Abwärme und -kälte (0,4 Prozentpunkte) und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen (0,4 Prozentpunkte)
Tabelle 3: Verschiedene Arten von Energieflüssen im Zusammenhang mit der elektrischen Wärmeerzeugung, die nach mehreren Artikeln angerechnet werden können
4. Anrechnung des Anteils erneuerbarer Energie gemäß Artikel 24
4.1. Allgemeiner Überblick über Artikel 244.2. Neue Elemente von Artikel 24
4.3. Richtwert für die durchschnittliche jährliche Erhöhung
5. Anrechnung des Anteils erneuerbarer Energie gemäß Artikel 15a
5.1. Allgemeiner Überblick über Artikel 15a5.2. Richtwert für den nationalen Anteil
5.3. Umfang des Ziels
5.4. Flexibilität für Abwärme und -kälte
6. Anrechnung des Anteils erneuerbarer Energie gemäß Artikel 22a
6.1. Allgemeiner Überblick über Artikel 22a6.2. Richtwert für den nationalen Anteil
6.3. Flexibilität für Abwärme und -kälte
(Stand: 17.04.2025)
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