Beschl. (EU) 2026/76
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zulässige Verwendungen als Verarbeitungshilfsstoffe und Schwellen für Emissionen und Mengen
Artikel 3 Mitteilung der Außerbetriebnahme
Artikel 4 Adressaten
Artikel 5 Aufhebung
Anhang I Zulässige Verwendungen als Verarbeitungshilfsstoffe und Schwellen für Emissionen und Mengen