Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/131
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 1
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Allgemeine Bestimmungen für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimtieren innerhalb der Union und in die Union

Artikel 3 Einzelne Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken

Artikel 4 Anforderungen an die Ermächtigung von Personen zur Durchführung von Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimtieren im Auftrag von Heimtiereigentümern

Artikel 5 Anforderungen an die Durchfuhr durch die Union von Heimtieren

Artikel 6 Besondere Anforderungen an den Eingang in die Union von Heimtieren, die aus der Union stammen und infolge des durch ein Drittland oder Gebiet verweigerten Eingangs in die Union zurückkehren

Teil II
Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen

Kapitel 1
Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat

Artikel 7 Anforderungen an die Einzelkennzeichnung von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden

Artikel 8 Spezifische Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen betreffend als Heimtiere gehaltene Hunde, Katzen oder Frettchen, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden

Artikel 9 Besondere Anforderungen betreffend die Tollwutimpfung für junge als Heimtiere gehaltene Hunde, Katzen oder Frettchen

Artikel 10 Besondere Anforderungen betreffend die Behandlung gegen einen Befall mit Echinococcus multilocularis bei bestimmten Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden

Artikel 11 Anforderungen an das Identifizierungsdokument, das mit als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen, die aus einem anderen Mitgliedstaat in einen Mitgliedstaat verbracht werden, mitgeführt werden muss

Artikel 12 Besondere Anforderungen betreffend das Identifizierungsdokument für bestimmte Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen

Kapitel 2
Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Artikel 13 Anforderungen an die Einzelkennzeichnung von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen, die aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat verbracht werden

Artikel 14 Spezifische Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen betreffend als Heimtiere gehaltene Hunde, Katzen oder Frettchen, die aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat verbracht werden

Artikel 15 Eingang in die Union von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen

Artikel 16 Besondere Anforderungen im Zusammenhang mit der Behandlung gegen einen Befall mit Echinococcus multilocularis bei bestimmten Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken in die Union von als Heimtiere gehaltenen Hunden

Artikel 17 Besondere Anforderungen betreffend den Test zur Titrierung von Antikörpern für bestimmte Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken in die Union von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen

Artikel 18 Anforderungen an das Identifizierungsdokument für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Artikel 19 Ausstellen und Ausfüllen des Identifizierungsdokuments

Artikel 20 Besondere Anforderungen betreffend das Identifizierungsdokument für bestimmte Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Teil III
Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln

Artikel 21 Höchstzahl der Heimvögel bei einer einzelnen Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Artikel 22 Anforderungen an die Identifizierung von Heimvögeln für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Artikel 23 Spezifische Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen betreffend Heimvögel, die aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat verbracht werden

Artikel 24 Eingang von Heimvögeln in die Union

Artikel 25 Besondere Anforderungen in Bezug auf Heimvögel, die aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat verbracht werden

Artikel 26 Anforderungen an das Identifizierungsdokument für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Artikel 27 Ausstellen und Ausfüllen des Identifizierungsdokuments für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln aus einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat

Artikel 28 Ausnahme von den Anforderungen an die Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimvögeln aus bestimmten Drittländern in einen Mitgliedstaat

Teil IV
Besondere Vorschriften für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimtieren innerhalb von und in Mitgliedstaaten

Artikel 29 Ausnahmeregelung für Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken von Heimtieren unter bestimmten, genau festgelegten Umständen

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 30 Übergangsmaßnahmen betreffend die Mittel zur Identifizierung von als Heimtiere gehaltenen Hunden, Katzen oder Frettchen

Artikel 31 Übergangsmaßnahmen betreffend die für die Zwecke von Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken gemäß Artikel 249 Absatz 1 und Artikel 250 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/429 verwendeten Identifizierungsdokumente

Artikel 32 Aufhebungen

Artikel 33