Regelwerk, EU 2026

2026/139 - UN-Regelung Nr. 107
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1. Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Genehmigung

5. Anforderungen

6. Änderung oder Erweiterung der Genehmigung für einen Fahrzeugtyp oder Aufbautyp

7. Übereinstimmung der Produktion

8. Maßnahmen bei Abweichung der Produktion

9. Endgültige Einstellung der Produktion

10. Übergangsvorschriften

11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

12. Reserviert

Anhang I
Teil I
Anlage 1 Genehmigungsunterlagen - Muster des Beschreibungsbogens
1. Allgemeines
2. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
3. Massen und Abmessungen (e) (in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)
4. Aufbau
5. Spezielle Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
6. Besondere Vorschriften für Oberleitungsbusse
Anlage 2 Muster des Beschreibungsbogens bezüglich der UN-Regelung Nr. 107 betreffend die Typgenehmigung für den Aufbau für Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale
1. Allgemeines
2. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
3. Massen und Abmessungen (e) (in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)
4. Aufbau
5. Spezielle Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
6. Besondere Vorschriften für Oberleitungsbusse
Anlage 3 Muster des Beschreibungsbogens gemäß der UN-Regelung Nr. 107 betreffend die Typgenehmigung für Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3, für deren Aufbau als selbstständige technische Einheit die Typgenehmigung bereits erteilt wurde, hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale
1. Allgemeines
2. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
3. Massen und Abmessungen (e) (in kg und mm) (ggf. Bezugnahme auf Zeichnung)
4. Brandunterdrückungssystem
5. (Reserviert)
6. Besondere Vorschriften für Oberleitungsbusse
Anlage 4 Muster des Beschreibungsbogens gemäß der UN-Regelung Nr. 107 in Bezug auf die Typgenehmigung eines Brandunterdrückungssystems als Bauteil
1. Allgemeines
2. Brandunterdrückungssystem
Teil 2
Anlage 1 Mitteilung
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 2 Mitteilung
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 3 Mitteilung
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 4 Mitteilung
Abschnitt I
Abschnitt II
Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Muster A
Muster B
Muster C
Anhang 3 Anforderungen für alle Fahrzeuge
1. - 6. (Reserviert)
7. Anforderungen
7.1 Allgemeines
7.2. Massen und Abmessungen
7.3. Unfallverhütung
7.4. Stabilitätsprüfung
7.5. Schutz gegen Brandgefahren
7.6. Ausstiege
7.7. Innenausstattung:
7.8. Künstliche Innenbeleuchtung
7.9. Gelenkteil von Gelenkfahrzeugen
7.10. Richtungsstabilität von Gelenkfahrzeugen
7.11. Handläufe und Haltegriffe an den Betriebstüren
7.12. Schutzeinrichtungen an Stufenabgängen und ungeschützten Sitzen
7.13. Gepäckablagen und Schutz der Fahrzeuginsassen
7.14. Bodenluken (sofern vorhanden)
7.15. Audiovisuelle Unterhaltung
7.16. Oberleitungsbusse
7.17. Schutz der Fahrgäste in Fahrzeugen ohne Dach
7.18. Sicht- und Kommunikationshilfe
7.19. Sicherheitsinformationen:
Anlage Rechnerische Überprüfung der statischen Kippgrenze
Anhang 4 Erläuternde Abbildungen
Abbildung 1: Zugang zu den Betriebstüren
Abbildung 2: Zugang zu den Betriebstüren
Abbildung 3: Bestimmung des ungehinderten Zugangs zur Tür (Abmessungen in mm)
Abbildung 4: Bestimmung des ungehinderten Zugangs zur Tür (Abmessungen in mm)
Abbildung 5: Zugang zu den Nottüren
Abbildung 6: Gangprüfkörper
Abbildung 7: Vordere Begrenzung des Gangs (Abmessungen in mm)
Abbildung 8: Stufen für Fahrgäste (Abmessungen in mm)
Abbildung 9: Abmessungen der Fahrgastsitze (in mm)
Abbildung 9A Abmessungen der Fahrgastsitze (in mm)
Abbildung 10: Zulässige Einengung in Schulterhöhe (Abmessungen in mm)v
Abbildung 11a Tiefe und Höhe des Sitzpolsters
Abbildung 11b Fußraum für sitzende Fahrgäste hinter oder auf einem zum Durchgang gerichteten Sitz
Abbildung 12A Abstand zwischen den Sitzen
Abbildung 12B Prüfkörper für Abmessung H (siehe Anhang 3 Absatz 7.7.8.4.2)
Abbildung 13: Raum für sitzende Fahrgäste hinter einer Trennwand oder anderen starren Konstruktion (außer einem Sitz)
Abbildung 14: Zulässige Einengung des Bereichs oberhalb des Sitzes (Abmessungen in mm)
Abbildung 15: Zulässiges Hervorstehen über einen Sitzplatz
Abbildung 16: Zulässiges Hervorstehen im unteren Teil des Fahrgastraums (Abmessungen in mm)
Abbildung 17: Zulässige Einengung auf hinteren Eckplätzen
Abbildung 18: Zulässiges Hervorstehen eines nicht über die senkrechte Mittelachse des seitlichen Sitzplatzes hinausragenden Radkastens
Abbildung 19: Zulässiges Hervorstehen eines über die senkrechte Mittelachse des seitlichen Sitzplatzes hinausragenden Radkastens (Abmessungen in mm)
Abbildung 20: Prüfeinrichtung für die Anbringung von Haltegriffen
Abbildung 21: Bezugsrollstuhl
Abbildung 22: Mindestfreiraum für Rollstuhlfahrer am Rollstuhlplatz (Abmessungen in mm)
Abbildung 23: Symbole für Zugänglichkeit
Abbildung 23 A Piktogramm für Rollstuhlfahrer
Abbildung 23 B Piktogramm für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität außer Rollstuhlfahrern
Abbildung 23 C Piktogramm für den Bereich für Kinderwagen und Kindersportwagen
Abbildung 24
Abbildung 25: Fußraum für Fahrgäste
Abbildung 26
Abbildung 27: Zugang zur Fahrertür
Abbildung 28: Zugang zur Fahrertür
Abbildung 29: Beispiel einer Rückenlehne für einen nach hinten gerichteten Rollstuhl
Abbildung 30
Abbildung 31: Alternative Anordnung der Notluke für Fahrgasträume von sehr kurze Länge mit einem mittleren Drittel von weniger als 1.600 mm
Abbildung 32: Schnittmuster von Kunststofffolien auf Notfenstern oder Notluken
Anhang 5 Anforderungen für die Bestimmung des visuellen Kontrasts gemäß Anhang 8 Absatz 3.3.3
Anhang 6 Leitlinien zur Messung der Schließkräfte fremdkraftbetätigter Türen (siehe Anhang 3 Absatz 7.6.5.6.1.1) und Reaktionskräfte fremdkraftbetätigter Rampen (siehe Anhang 8 Absatz 3.11.4.3.3)
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Messungen
4. Messvorrichtung
Anhang 7 Alternative Anforderungen an Fahrzeuge der Klassen a und B
1. Fahrzeuge der Klassen a und B müssen den Anforderungen des Anhangs 3 entsprechen mit der Ausnahme, dass
Anhang 8 Unterbringung und Barrierefreiheit für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
1. Allgemeines
2. Geltungsbereich
3. Anforderungen
3.1. Stufen
3.2. Vorrangsitze und Platzangebot für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
3.3. Kommunikationseinrichtungen
3.4. Handläufe an Vorrangsitzen
3.5. Fußbodenneigung
3.6. Vorschriften in Bezug auf Rollstuhlfahrer
3.7. Sitze und stehende Fahrgäste im Rollstuhlbereich
3.8. Standfestigkeit der Rollstühle
3.9. Türöffnungseinrichtungen
3.10. Vorschriften für die Unterbringung nicht zusammengeklappter Kinderwagen und Kindersportwagen
3.11. Vorschriften für Einstiegshilfen
Anhang 9 (Reserviert)
Anhang 10 Typgenehmigung einer selbstständigen technischen Einheit und Typgenehmigung eines Fahrzeugs, für dessen Aufbau die Typgenehmigung als selbstständige technische Einheit bereits erteilt wurde
1. Typgenehmigung für eine selbstständige technische Einheit
2. Typgenehmigung für ein Fahrzeug, für dessen Aufbau als selbstständige technische Einheit die Typgenehmigung bereits erteilt wurde
Anhang 11 Massen und Abmessungen
2. Begriffsbestimmungen
3. Anforderungen
3.1. Bestimmung der Masse des betriebsbereiten Fahrzeugs und der Achslastverteilung
3.2. Berechnung der Achslastverteilung
3.3. Kennzeichnung von Fahrzeugen
3.4. Manövrierbarkeit
Abbildung A
Abbildung B
Abbildung C
Anhang 12 Zusätzliche Sicherheitsvorschriften für Oberleitungsbusse
1. Begriffsbestimmungen und Betriebsparameter
2. Stromabnahme
3. Traktions- und Zusatzgeräte
4. Elektrische Sicherheit für Fahrgäste und Fahrpersonal
5. Der Fahrerraum
Anhang 13
Teil 1
Als Bauteil genehmigtes Brandunterdrückungssystem
1. Spezifikationen
Teil 2
In einem spezifischen Motorraum eingebautes Brandunterdrückungssystem
1. Spezifikationen
Anlage 1 Prüfeinrichtung, Prüfbrände und allgemeinen Prüfvorschriften
1. Prüfeinrichtung
Abbildung 1: Koordinatensystem für das Einsetzen von Objekten in die Prüfeinrichtung (Ansicht von vorne)
Abbildung 2: Prüfeinrichtung, Ansicht von hinten
Abbildung 3: Prüfeinrichtung, Ansicht von oben
Tabelle 1: In der Prüfeinrichtung verwendete Objekte
Tabelle 2: Koordinaten der Objekte
Abbildung 4: Rahmen für die Prüfeinrichtung
Tabelle 3: Koordinaten der Öffnungen in der Prüfeinrichtung
Tabelle 4: Abstand vom Einlass der Abgaskrümmer-Attrappe zum Thermoelement
Abbildung 5: Thermoelemente auf der Abgaskrümmer-Attrappe
Abbildung 6: Thermoelemente auf der Abgaskrümmer-Attrappe (der Einlass der Attrappe befindet sich auf der linken Seite)
Abbildung 7: Hemmelement 1
Abbildung 8: Hemmelemente 2 und 3
Abbildung 9: Hemmelement 4
Tabelle 5: Spezifikation der Behälter für Flüssigkeitsbrände
Abbildung 10: Abstände für den Prüfbrand Nr. 2
2. Prüfbrände
Tabelle 6: Prüfbrände
Tabelle 7: Menge an Kraftstoff, der in Behältern für Flüssigkeitsbrände verwendet wird
3. Einbau des Brandunterdrückungssystems
Abbildung 11: Lage der Düsen von der Rückseite der Prüfeinrichtung gesehen
4. Toleranzen
Anlage 2 Brand bei Volllast
Tabelle 1: Prüfbrände
Tabelle 2: Prüfverfahren
Abbildung 1: Lage des Prüfbrands, Ansicht von vorne
Abbildung 2: Lage des Prüfbrands, Ansicht von hinten
Anlage 3 Brand bei Schwachlast
Tabelle 1: Prüfbrände
Tabelle 2: Prüfverfahren
Abbildung 1: Lage des Prüfbrands, Ansicht von vorne
Abbildung 2: Lage des Prüfbrands, Ansicht von hinten
Anlage 4 Brand bei Volllast mit Lüfter
Tabelle 1: Prüfbrände
Tabelle 2: Prüfverfahren
Abbildung 1: Lage des Prüfbrands, Ansicht von vorne
Anlage 5 Wiederentzündungsprüfung
Tabelle 1: Prüfbrände
Tabelle 2: Prüfverfahren
Abbildung 1: Lage des Prüfbrands, Ansicht von vorne