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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/151 der Kommission vom 23. Januar 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2015/1095 ausgearbeitete harmonisierte Norm für Schnellkühler/-froster
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/151 vom 26.01.2026)
| Ergänzende Informationen |
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Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so haben die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon auszugehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 4 sowie in Anhang II der Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission 3 sind die einschlägigen Anforderungen an Schnellkühler/-froster festgelegt.
(2) Mit dem Änderungsschreiben Nr. 1 zu M/495 vom 2. Oktober 2013 (im Folgenden "Auftrag") beauftragte die Europäische Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2015/1095.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die Norm EN ISO 22042:2021, was zur Annahme der Änderung EN ISO 22042:2021/A1:2024 über Schnellkühl- und Schockfrostkabinen für den gewerblichen Gebrauch führte.
(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierte Norm EN 22042:2021 in der durch EN 22042:2021/A1:2024 geänderten Fassung dem Auftrag entspricht.
(5) Die harmonisierte Norm EN ISO 22042:2021 in der durch EN ISO 22042:2021/A1:2024 geänderten Fassung genügt den Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Verordnung (EU) 2015/1095 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union eine Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Fundstellen der harmonisierten Normen für Schnellkühler/-froster zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2015/1095, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 23. Januar 2026
2) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009 S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/125/oj).
(Stand: 28.01.2026)
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