Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/254 des Rates vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

(ABl. L 2026/254 vom 29.01.2026)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 1 angenommen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces, SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt.

(3) Am 28. Oktober 2025 gab die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Erklärung mit Kommissionsmitglied Lahbib zur Einnahme der Stadt El Fasher ab. In der Erklärung wurde betont, dass die Einnahme der Hauptstadt Darfurs durch die RSF einen gefährlichen Wendepunkt im Krieg darstellt und sich die bereits katastrophale humanitäre Lage weiter zu verschlechtern droht. Darüber hinaus wird in der Erklärung auch darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass Zivilisten aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit ins Visier genommen werden, die Brutalität der RSF unterstreicht.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sieben weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(5) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2026.

1) Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).


.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 werden unter Abschnitt " A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" die folgenden Einträge angefügt:

Personen

Bezeichnung Angaben zur Identifizierung Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
"14. Algony Hamdan DAGALO MUSa
alias
Algoney Hamdan Daglo Musa
Musa Ahmed
Geburtsort: Nayala North, Sudan
Geburtsdatum: 9.8.1990
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Major in den RSF
Verbundene Organisationen: RSF, Tradive General Trading Co, GSK ADVANCE COMPANY LTD
Reisepass-Nr.: B00017334 (Sudan), altern. Reisepass B00024943 (Sudan), gültig bis 27. September 2031 (individuell) [SUDAN-EO14098]
Algoney Hamdan Dagalo Musa ist ein Major in den RSF und der Bruder von Mohammad Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF. Algoney Hamdan Dagalo Musa ist er an der Beschaffung von Waffen für die RSF beteiligt.
Algoney Hamdan Dagalo Musa gründete hat die Unternehmen Tradive General Trading Co und GSK ADVANCE COMPANY LTD, zwei Organisationen, die aufgrund ihrer Beteiligung an den Beschaffungsverfahren der RSF restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen. Er steht daher mit Organisationen in Verbindung, die Handlungen der RSF unterstützen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
Algoney Hamdan Dagalo Musa ist daher für die Planung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
29.1.2026
15. Elfateh Abdullah Idris ADAM
alias Abu Lulu
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Brigadegeneral/ Befehlshaber der RSF
Verbundene Organisationen: RSF

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.01.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion