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Beschluss (GASP) 2026/260 des Rates vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
(ABl. L 2026/260 vom 29.01.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.
(2) Am 18. Dezember 2025 veröffentlichte die EU-Delegation bei den Vereinten Nationen und bei der OSZE in Wien eine Erklärung zu den destabilisierenden Aktivitäten Russlands im OSZE-Gebiet. Die EU-Delegation betonte, dass Russland seit Jahren hybride Kampagnen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten führt, wobei die böswilligen Aktivitäten seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine weiter zugenommen haben und höchstwahrscheinlich in absehbarer Zukunft anhalten werden.
(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass sechs natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 aufgenommen werden sollten.
(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2026.
| Anhang |
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 werden im Abschnitt " A. Natürliche Personen" folgende Einträge " aufgenommen: