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Regelwerk, EU 2026, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2026/261 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Januar 2026 zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

(ABl. L 2026/261 vom 02.02.2026)



Ergänzende Informationen
Erklärung zu künftigen Maßnahmen

Beschl. (EU) 2026/335 (zu Art. 5)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 194 Absatz 2 und Artikel 207,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die rechtswidrige, Vollinvasion der Ukraine durch die Russische Föderation im Februar 2022 offenbarte die gravierenden Auswirkungen der bestehenden Abhängigkeiten vom russischen Erdgas auf Märkte und Sicherheit. Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Staats- und Regierungschefs in der Erklärung von Versailles vom 11. März 2022 darauf, die Abhängigkeit von russischer Energie allmählich zu verringern, bis eine vollständige Unabhängigkeit erreicht ist. Im Rahmen ihrer Mitteilung REPowerEU vom 8. März 2022 mit dem Titel "REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie" und ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2022 über den REPowerEU-Plan hat die Kommission konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die es ermöglichen, die Energieeinfuhren auf eine sichere, erschwingliche und nachhaltige Weise zu diversifizieren und die Energieeinfuhren aus Russland zu ersetzen. Seitdem wurden erhebliche Fortschritte bei der Diversifizierung der Gaslieferungen und der Abkehr von Gas aus der Russischen Föderation erreicht. Angesichts der beträchtlichen Menge an russischem Erdgas, die derzeit noch von der Union bezogen wird, kündigte die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom 6. Mai 2025 über die Beendigung der russischen Energieeinfuhren (REPowerEU-Fahrplan) einen Gesetzgebungsvorschlag an, um die Einfuhren von russischem Gas vollständig einzustellen und um den bestehenden Rahmen zur Verringerung der Energieabhängigkeiten zu verbessern. Um die Energieversorgungssicherheit und -resilienz der Union zu gewährleisten, ist es dringend und strategisch notwendig, alle im REPowerEU-Plan aufgeführten verbleibenden Energieabhängigkeiten zu verringern.

(2) Zahlreiche unangekündigte und ungerechtfertigte Liefereinschränkungen und -unterbrechungen bereits vor der Vollinvasion der Ukraine sowie die seitherige Instrumentalisierung von Energie als Waffe seitens der Russischen Föderation zeigen, dass die Russische Föderation bestehende Abhängigkeiten von Gaslieferungen aus Russland systematisch als politische Waffe einsetzte, um der Wirtschaft der Union zu schaden. Dies hat schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und die wirtschaftliche Sicherheit der Union, auf die Stabilität des Binnenmarkts, auf die Verbraucher in der Union und auf die Wettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen zur Folge. Die Union kann die Russische Föderation sowie russische Energieunternehmen daher nicht länger als vertrauenswürdige Energiehandelspartner betrachten.

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(Stand: 10.02.2026)

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